Telekom-Prozess: Sehr unterschiedliche Urteile

Mit vier Schuldsprüchen und einem Freispruch ist in der Nacht der Telekom-Prozess um eine 960.000-Euro-Parteispende für den BZÖ-Wahlkampf 2006 zu Ende gegangen. Ex-Telekom-Lobbyist Hochegger wurde wegen Untreue und Falschaussage zu zweieinhalb Jahren Haft unbedingt verurteilt. Freigesprochen wurde dagegen Ex-Telekom-Vorstand Fischer. Weitere drei Angeklagte sind mit eher milden Strafen davon gekommen.

Angklagte

Schuldsprüche für Peter Hochegger (Mitte) und den ehemaligen BZÖ-Abgeordneten Klaus Wittauer (rechts). Ex-TA-Vorstand Rudolf Fischer (links) wurde freigesprochen.

(c) Jäger, APA

Morgenjournal, 14.9.2013

Hochegger nicht geständig

Der Unterschied ist eklatant. Zu dreißig Monaten Haft unbedingt wird Peter Hochegger verurteilt. Mit drei Monaten unbedingt kommt der Ex-BZÖ-Abgeordnete Klaus Wittauer davon, der laut Urteil auch maßgeblich dazu beitrug, dass mehrere hunderttausend Euro der Telekom über Scheinrechnungen in den BZÖ-Wahlkampf 2006 geflossen sind. Der Unterschied: Wittauer war teilweise geständig und bereit, 100.000 Euro an die Telekom quasi zurück zu zahlen.

Hochegger war nicht geständig, zeigte sogar den Kronzeugen Gernot Schieszler wegen Verleumdung an und bleibt nach dem Urteil dabei: "Ich habe das Problem, dass man den Kronzeugen schützt und ihm mehr glaubt. Tatsache ist, er hat die Unwahrheit gesagt, was mich betrifft. Ich war in der ganzen Geschichte nicht involviert. Aber mir ist natürlich bewusst, gegen einen Kronzeugen, der eigentlich der Haupttäter ist, anzukämpfen, ist nicht leicht."

Fischer reagiert mit Tränen auf Freispruch

Dass Schieszler in der BZÖ-Causa Haupttäter war, gemeinsam mit einem schwer erkrankten Ex-Telekom-Manager, sagte Richter Michael Tolstiuk in seinem Urteil allerdings schon deutlich. Nur bleibt Schieszler dank seines Kronzeugenstatus straffrei.

Mit Tränen in den Augen reagierte Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer kurz nach Mitternacht auf seinen ersten Freispruch nach zuletzt zwei Verurteilungen. Sein Anwalt Otto Dietrich meint gar: "Ich sehe das so, dass Magister Fischer zu jenem Kronzeugen mutiert ist, der die Wahrheit sagt." Allerdings sprach der Richter von einem Freispruch im Zweifel. Es konnte nicht widerlegt werden, dass Fischer zwar Scheinrechnungen unterschrieben hat, aber ohne, dass ihm das bewusst war.

Pöchinger-Anwalt zu Urteil: "Katastrophe"

Schuldig gesprochen wird hingegen ein Ex-BZÖ-Werber, der mit Gernot Rumpold das Büro geteilt hat. Das Urteil: 25 Monate, davon fünf unbedingt. Christoph Pöchinger, Ex-Pressesprecher von Ex-Justizministerin Karin Gastinger wird wegen Beihilfe zur Untreue und Falschaussage im Untersuchungsausschuss zu 24 Monaten, davon acht unbedingt, verurteilt.

Sein Anwalt Josef Weixelbaum meint: "Eine unverständliche Katastrophe. Die Begründung des Senates ist nicht nachvollziehbar. Ich bin eigentlich erschüttert und werde meinem Mandaten empfehlen, Nichtigkeitsbeschwerde einzulegen." Pöchinger sagte, er könne sich den Worten seines Anwaltes nur anschließen und habe sich eine differenzierte Beurteilung erwartet.

BZÖ muss Geld zurückzahlen

Hart trifft das Urteil auch das BZÖ. Es soll die vollen 960.000 Euro an die Telekom zurückzahlen. Der BZÖ-Anwalt hat allerdings sofort Nichtigkeitsbeschwerde angekündigt.

Die Urteile sind vorerst alle nicht rechtskräftig.