Telekom-Prozess: BZÖ-Finanzen unter der Lupe
Am Landesgericht Wien ist am Montag der Telekom-Prozess fortgesetzt worden. Es geht um eine Zahlung in der Höhe von 960.000 Euro, die das BZÖ ohne Gegenleistung erhalten haben soll. Befragt wurden etwa Zeugen aus dem BZÖ, wie es denn mit den Wahlkampffinanzen bestellt ist. Die Staatsanwaltschaft will BZÖ-Geld einfrieren, falls es zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommt.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 9.9.2013
Michaelis: "Keine Zustimmung"
Der per Videokonferenz aus Deutschland zugeschaltete ehemalige ÖIAG-Chef Peter Michaelis betonte, dass der Aufsichtsrat keinesfalls seine Zustimmung zu einer solchen Zuwendung gegeben hätte. Außerdem wäre bei einer solchen Zuwendung kein messbarer Nutzen zuordenbar gewesen, und man habe die Interessen der Aktionäre zu schützen.
Nach konkreten Unterstützungsansinnen von Politikern befragt, nannte er das bereits aus dem Korruptions-Untersuchungsausschuss bekannte ÖAAB-Ansuchen. Seine einzige Zusage sei damals gewesen, den damaligen Telekom-Vorstand Rudolf Fischer davon zu informieren. Die Sinnhaftigkeit von Werbung in einem Parteienmedium schloss Michaelis nicht a priori aus. Es gehe dabei um einen Kundenkreis, der sicherlich auch Telekom-Dienstleistungen in Anspruch nehme und durch Einschaltungen zu erreichen sei.
BZÖ legt Geld auf Treuhandkonto
BZÖ-Anwalt Alexander Scheer legte einen "Bettelbrief" des ÖAAB an die Telekom Austria ais dem Jahr 2006 vor. Darin bittet der ÖVP-Arbeitnehmerbund, bezugnehmend auf ein Telefonat mit Aufsichtsratschef Michaelis, um finanzielle Unterstützung. Laut der als Zeugin dazu befragten Vorstandsassistentin kamen derartige "Bettelbriefe" immer wieder vor.
BZÖ-Sprecher Heimo Lepuschitz beschwerte sich im Zeugenstand über die finanzielle Beeinträchtigung des laufenden Wahlkampfes durch den Prozess. BZÖ-Bundesgeschäftsführer Michael Richter sagte zuvor aus, dass das BZÖ rund 940.000 Euro, die 2006 über Umwege von der Telekom Austria an das BZÖ geflossen sein sollen, auf einem Treuhandkonto geparkt hat. Im Prozess droht der Partei die Abschöpfung dieser Gelder.