Radiodoktor - das Ö1 Gesundheitsmagazin

1. Bandscheibenvorfälle - Operieren oder zuwarten?
2. No CPR - Das Recht darauf, nicht wiederbelebt zu werden

1. Bandscheibenvorfälle - Operieren oder zuwarten?

Immer wieder wird diskutiert, ob in Österreich und Deutschland zu viele Bandscheiben operiert werden. Klar ist: Viele Bandscheibenvorfälle heilen von selbst. Es gibt jedoch auch Arten eines Diskusprolaps, bei denen nur ein rascher Eingriff bleibende Schäden verhindert.
Bei kleineren und seitlich gelegenen Bandscheibenvorfällen wird im Normalfall zugewartet, da diese austrocknen und sich auflösen können. Zur Behandlung dienen neben physikalischer Therapie schmerzstillende und entzündungshemmende, eventuell auch muskelentspannende Medikamente sowie alternativmedizinische Maßnahmen wie Osteopathie, Weichteiltechniken und Akupunktur. Eine vorbeugende sowie rehabilitierende Stärkung der Rückenmuskulatur ist auf jeden Fall wichtig und sollte lebenslang durchgeführt werden. Rasch operiert werden sollten Bandscheibenvorfälle, bei denen anhaltende Schäden drohen. Die so genannten "red flag signs" umfassen Lähmungen, die sich verschlimmern, Störungen der Harnblasen- und Mastdarmfunktion, nicht mehr behandelbare Schmerzen, Gangstörungen bei geschlossenen Augen oder das "Lhermitte"-Zeichen - es handelt sich um elektro-Schlag ähnliche Schmerzen, die bis in die Beine ziehen, wenn man den Kopf in den Nacken legt.
Treten Lähmungen auf, die sich trotz konservativer Therapie verschlimmern, ist ein operativer Eingriff die überlegene Methode. Denn je länger ein Nerv druckgeschädigt wird, desto geringer ist seine Erholungswahrscheinlichkeit. Und: Wartet man zu lange, wird der Schmerz im so genannten "Schmerzgedächtnis" im Gehirn gespeichert und kann von dort nur noch schwer wieder gelöscht werden. Bei den seltenen medianen Bandscheibenvorfällen kann sogar das Rückenmark eingeengt sein. Dann ist eine sofortige Operation notwendig.
Diese wird im Bereich der Halswirbelsäule meist von vorne, bei der Brustwirbelsäule von hinten und seitlich hinten und bei der Lendenwirbelsäule von hinten in Vollnarkose unter einem Operationsmikroskop durchgeführt und ist ein Routineeingriff mit sehr hoher Erfolgsquote und niedriger Komplikationsrate - vorausgesetzt, sie wird in einem neurochirurgischen oder einem hochspezialisierten orthopädischen Rücken-Zentrum durchgeführt.
Ein Beitrag von Bernadette Grohmann-Németh.



2. No CPR - Das Recht darauf, nicht wiederbelebt zu werden

Wenn ein Mensch durch Atem- und Herzstillstand vom Tod bedroht ist, kann ihm durch Reanimationsmaßnahmen das Leben gerettet werden.
Für manche ist dieses "Überleben" aber nicht die dringlichste Sorge in so einer Situation - sie befürchten nach der Reanimation mit bleibenden Gehirn-Schäden weiterleben zu müssen. Das Gehirn wird ja nach spätestens fünf Minuten ohne Herzaktivität nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt. In vielen Ländern - auch in Österreich - kann man sich daher per Patientenverfügung das "Selbstbestimmungsrecht" herausnehmen, nicht reanimiert zu werden. Stellt sich nur die Frage, wie man das dem Sanitäter mitteilt, wenn man bereits bewusstlos ist. bzw. wie die Patientenverfügung vom Notar zum Unfallort kommt. In der Schweiz hat eine Gruppe von Reanimations-Skeptikern den "No CPR" Stempel entwickelt, damit dieser Wunsch im Akutfall auch tatsächlich umgesetzt wird. Das Kürzel "No CPR" steht für "No cardiopulmonary resuscitation, übersetzt "ich wünsche keine kardio-pulmonale-Reanimation". Mittels des Stempels werden die fünf Buchstaben auf einer rasierten Hautstelle über dem Herzen angebracht. Das soll dem medizinischen Notfallpersonal rasch und unmissverständlich klar machen, dass nicht wiederbelebt werden darf.
Uschi Mürling-Darrer hat mit dem Patientenanwalt Dr. Gerald Bachinger über die Praxistauglichkeit dieses Stempels gesprochen und einen Anwender in der Schweiz gefragt, warum er ohne den Stempel auf der Brust nicht mehr aus dem Haus geht.

Redaktion: Christoph Leprich und Nora Kirchschlager

Service

1. Bandscheibenvorfälle:

Priv. Doz. Dr. Camillo Sherif (Facharzt für Neurochirurgie, Krankenhaus Rudolfstiftung)
Cerebrovascular Research Group Vienna
Dr.in Irene Roniger (Fachärztin für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie)

Krankenanstalt Rudolfstiftung (Wien)
AKH Wien
SMZ Ost Donauspital (Wien)
Landesklinikum St. Pölten
LKNÖ Wiener Neustadt
Landesnervenklinikum Wagner-Jauregg (OÖ)
LKH Univ.-Klinikum Graz
Christian-Doppler-Klinik Salzburg
Klinikum Klagenfurt
Universitätsklinik Innsbruck
Landesklinikum Feldkirch
Österr. Gesellschaft für Neurochirurgie
Österr. Gesellschaft für Orthopädie
Uni-Klinik für Orthopädie - AKH Wien
Orthopädisches Zentrum im Otto-Wagner-Spital (Wien)
Orthopädisches Spital Speising (Wien)

2. No CPR:

John Marinello, NO CPR GmbH
Dr. Gerald Bachinger, NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft

Die Patientenverfügung
Österreichischer Rat der Wiederbelebung
Europäischer Tag der Wiederbelebung
Muss immer reanimiert werden?
Ethik und Recht der Reanimation: Wann muss man anfangen, wann soll man aufhören?

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