Österreichs EU-Richter Josef Azizi im Gespräch
Wie europäisch ist unser Rechtssystem?
Wie sehr sind die nationalen Rechtssysteme in der EU schon europäisiert? Diese und andere Fragen stehen im Mittelpunkt des letzten Sommergesprächs mit Josef Azizi, dem österreichischen EU-Richter beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.
8. April 2017, 21:58
Macht der EuGH nicht auch manchmal Politik?
1988 wurde der EuGH um das "Europäische Gericht erster Instanz erweitert, das so etwas wie ein oberstes europäisches Verwaltungsgericht bildet. Seit Anfang 1995 sitzt an diesem Gericht in Luxemburg der Österreicher Josef Azizi.
Der parteifreie Jurist war vorher unter anderem verantwortlicher Koordinator für die Anpassung des österreichischen Bundesrechts an das EU-Recht. Auch als Universitätslehrer und Verfasser zahlreicher Fachartikel zu Fragen des europäischen Rechts hat sich der EU-Richter einen Namen gemacht.
Exklusivinterview mit EU-Richter Josef Azizi
Helmut Opletal: Welche Aufgabe hat das Europäische Gericht erster Instanz?
Josef Azizi: Seit den 1980er Jahren hat es ursprünglich die Funktion gehabt, den Gerichtshof von besonders aufwändigen, komplexen Verfahren zu entlasten. Andererseits wurde es geschaffen, um den Schutz von Einzelpersonen - also den Individual-Rechtsschutz zu stärken. Es hat also das Monopol für alle Klagen von Einzelpersonen, aber auch für Unternehmen, die sich durch ein wie auch immer geartetes Verhalten eines Gemeinschaftsorgans in ihren Rechten verletzt fühlt.
Mit welcher Art von Fällen haben Sie zu tun?
Hauptsächlich mit Fällen aus dem Wirtschaftsleben; weniger mit Schadenersatzklagen; die meisten Fälle betreffen das Wirtschaftsrecht, also zum Beispiel Klagen gegen Entscheidungen der Kommission, mit denen die Kommission etwa eine Beihilfe untersagt, die ein Mitgliedstaat gewähren möchte. Hier hat einerseits der Mitgliedstaat die Möglichkeit, Klage zu erheben, andererseits aber auch das betroffene Unternehmen.
Ein anderes Beispiel aus dem Wettbewerbsbereich ist u. a., wenn die Kommission bei einer Verwaltungsstrafe eine Buße gegenüber Unternehmen verhängt, die ein illegales Kartell betrieben haben, um künstlich die Preise hochzuhalten oder um künstlich mengenmäßig die Belieferung des Marktes zu beschränken. In diesen Fällen geht es meistens nicht um Bagetellbeträge, sondern oft um Bußen in Höhe zweistelliger Millionenbeträge.
Wie weit ist heutzutage Rechtsetzung und Rechtsprechung schon europäisiert?
Schon zum Zeitpunkt des österreichischen Beitritts vor elf Jahren waren es nach vorsichtigen Schätzungen zwischen 60 und 70 Prozent der gesamten Rechtsetzung, die direkt oder indirekt ihren Ursprung in Brüssel hatten. Dieser Prozentsatz hat sich inzwischen noch erhöht, nicht zuletzt durch eine intensivere Rechtsetzungstätigkeit wie z. B. im Asylrecht oder im Umweltschutzrecht.
Als Richter interessiert mich aber nicht so sehr, wie hoch der Prozentsatz bezogen auf die Rechtsetzungstätigkeit ist, sondern wie hoch die Akzeptanz des Systems durch diejenigen ist, die sich in ihren Rechten verletzt fühlen und wie hoch die Bekanntheit der Möglichkeit ist, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Hier gilt es noch viel an Überzeugungsarbeit zu leisten.
Ist die Rechtsetzung und Rechtsprechung vom einzelnen Bürger weggerückt?
Gänzlich kann man das nicht verneinen, aber im Großen und Ganzen ist das gemeinschaftliche Rechtschutzsystem durchaus geeignet, in gleicher Weise wie das traditionelle innerösterreichische Rechtschutzsystem für die Rechte des Einzelnen Sorge zu tragen. Leider ist - verglichen mit Österreich - die Möglichkeit, einzelne generelle Rechtsakte mit Klage zu bekämpfen, auf europäischer Ebene äußerst schwierig, wenn es um Einzelpersonen geht. In Österreich kann ja jeder Bürger ein parlamentarisches Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof anfechten, wenn er nachweisen kann, dass er dadurch unmittelbar betroffen ist. Auf europäischer Ebene genügt dieser Nachweis nicht. Da muss außerdem noch nachgewiesen werden, dass man individuell betroffen ist.
Wozu brauchen wir eigentlich europäische Gerichte? Reichen nicht nationale aus?
Eine berechtigte Frage. Man muss hier aber differenzieren: Der allergrößte Teil des Gemeinschaftsrechts wird von mitgliedstaatlichen Organen vollzogen; und dementsprechend wird die Kontrolle automatisch nicht nur dem nationalen Verwaltungsorgan, sondern vor allem auch den nationalen Gerichten übertragen. Daher hat der nationale Richter einen ganz hohen Stellenwert für die Kontrolle der Einhaltung des Gemeinschaftsrechts.
Bei Zweifelsfällen ist es allerdings wichtig, dass hier nicht jeder Richter nach Gutdünken seine eigene Praxis entwickelt, sondern dass gemeinschaftsintern eine einheitliche Praxis besteht, damit es nicht zu Diskriminierungen des Gemeinschaftsrechts kommt. Für diesen Zweck gibt es das Institut der so genannten "Vorabentscheidungsverfahren" - ein Rechtsprechungsorgan, in dem jeder nationale Richter sein Verfahren unterbrechen und einen Antrag an den EuGH mit der Bitte um Klärung von Vorfragen stellen kann. Das passiert äußerst oft. Österreich liegt hier im Spitzenfeld, was die Häufigkeit betrifft.
Die europäischen Rechtsnormen werden oft sehr großzügig ausgelegt. Wird manchmal damit auch Politik gemacht?
Es könnte manchmal den Eindruck erwecken, dass dem so ist. Aber die EU gibt es erst seit knapp 50 Jahren, daher fehlen oft präzise Rechtsgrundlagen, auf die sich die Richter stützen können. Wem eine solche Judikatur nicht passt, der hat ja die Möglichkeit, die gemeinschaftliche Rechtsordnung entsprechend auszuweiten und vor allem die Rechtsetzung dahingehend zu ändern oder zu präzisieren. Bei fehlender Akzeptanz sollte man auch bedenken, dass unbefriedigende Urteile keineswegs den Abschluss, sondern eher den Beginn eines Nachdenkprozesses darstellen können.
Solche teilweise unverständlichen Urteile haben aber auch sehr zu einer EU-Skepsis in Österreich beigetragen
Ich glaube, es steht jeder mündigen Bevölkerung gut an, kritisch zu bleiben. Ich finde das sogar gut und glaube, die Österreicher zeichnet es geradezu aus, dass sie nicht alles hinnehmen, was aus Brüssel oder Luxemburg kommt. Ob das allerdings dazu führen muss, dass man die gesamte Gemeinschaft über Bord werfen möchte, das sehe ich überhaupt nicht. Das schon historisch bedingte österreichische Verhandlungsgeschick des wechselseitigen Respektierens und Kompromisse-Schließen-Könnens hat unser Land doch schon im Vielvölkerstaat eindrucksvoll bewiesen. Man sollte sich wieder mehr darauf besinnen. Bedauerlich ist es allerdings, wenn bewusst Polarisierungen gesucht werden, um Brüssel den Schwarzen Peter zuzuschieben.
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Europäischer Gerichtshof