Was ich erlaube und untersage

Patientenverfügung

Seit 1. Juni 2006 ist das Patientenverfügungsgesetz in Kraft. Es regelt die Abgabe von Patientenverfügungen, in denen der Patient vorgibt, welche medizinischen Maßnahmen er, im Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit, erlaubt und welche er untersagt.

Wenn ein Mensch weiß, dass er bald am Ende seines Lebensweges angekommen sein wird, gilt es viele Dinge zu klären und zu regeln. Vielen Menschen ist diese Tatsache unterbewusst klar. Immer wieder kommt dieses unterbewusste Wissen durch Äußerungen verschiedenster Art, die wohl jeder von uns schon irgendeinmal unter irgendwelchen Umständen gehört oder gar selbst gemacht hat, ans Tageslicht.

"Hier wäre ich gerne begraben.", "Das wird eines Tages alles einmal Dir gehören!", oder "Was soll aus Dir werden, wenn ich einmal nicht mehr bin?" sind nur ein Bruchteil jener oft strapazierten Sätze, die doch klar zeigen, dass der Mensch um seine Endlichkeit weiß und auch schon darüber nachdenkt was einmal sein wird.

Was kann abgelehnt werden?

Was aber wird sein, wenn ich im Sterben liege? - darüber denken wohl wahrscheinlich die wenigsten nach, solange das Ende nicht in naher absehbarer Zukunft bevor steht. Wenn ich es kann, wie will ich eigentlich mein eigenes Sterben gestalten? Welche lebensverlängernden Therapien, Eingriffe oder Maßnahmen sollen bei mir noch zur Anwendung kommen und welche nicht - im Falle des Falles? Und wann ist der Punkt erreicht an dem die verantwortlichen Mediziner mich einfach in Ruhe und würdevoll sterben lassen sollen?

Vor allem aber wie und wem muss ich das eigentlich sagen und wird man sich auch wirklich an meine Wünsche halten? Seit 1. Juni 2006 ist in Österreich ein eigens dafür geschaffenes Patientenverfügungsgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt genau was mittels solcher Verfügungen abgelehnt werden kann und was nicht.

Viele Fragen

Grundversorgung mit Nahrung darf nicht abgelehnt werden und Sterbehilfe darf nicht verlangt werden - um nur zwei Punkte beispielhaft herauszugreifen. Wann, wie, wem gegenüber muss ich meine Verfügungen zum Ausdruck bringen? Welche Konsequenzen medizinischer und ethischer Natur hat dieses neue Gesetz für die medizinische, pflegende Betreuung von Sterbenden in Krankenhäusern und Hospizen? Wer bestimmt wann eine Patientenverfügung zur Anwendung kommen soll, wann und wie schließlich jemand sterben darf? Und wie kann man eventuell seine eigene Verfügung widerrufen? Wie lange ist ein Sterbender überhaupt mündig?

Ein Ethiker, ein Patientenanwalt und eine Hospizärztin stehen uns zur Beantwortung dieser vielen komplexen und spannenden Fragen in der Sendung zur Verfügung.

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Wenn Sie Fragen haben oder live auf Sendung von Ihren Erfahrungen berichten möchten, so können Sie uns während der Sendung unter der Telefonnummer 0800 22 6979 erreichen. Ihr Anruf ist kostenlos. Sie haben auch die Möglichkeit, hier zu posten.

  • Wie wichtig erachten Sie eine Patientenverfügung?
  • Haben Sie eine Patientenverfügung verfasst?
  • Welche medizinischen Maßnahmen würden Sie ablehnen?
Nach der Sendung werden unsere Sendungsgäste bis zirka 15:20 Uhr Ihre Fragen im Diskussionsforum beantworten.

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Hör-Tipp
Radiodoktor, Montag, 3. Juli 2006, 14:20 Uhr

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