Fast jeder und jede wird mal begutachtet

Medizinische Gutachten

Medizinische Gutachten entscheiden nicht selten auch Schicksale. Bei Gericht finden medizinische Gutachten in Straf- aber auch Zivilrechtsprozessen Anwendung, wie zum Beispiel bei Kunstfehlerprozessen oder Fragen der Zurechnungsfähigkeit.

Definitionsgemäß sind Sachverständige unparteiische Personen, die auf Grund ihrer Fachkenntnisse vor Gericht unter Wahrheitspflicht aussagen.

Doch wie sieht die Praxis aus? In Österreich gibt es etwa 1.500 gerichtlich beeidete, medizinische Sachverständige. Für die meisten gilt der Satz: Einmal in der Sachverständigenliste - immer Sachverständiger.

Zur Objektivität und Wahrheit verpflichtet

In vielen Fällen entscheiden Expertisen Prozesse, da sich Richter aufgrund mangelnder Sachkenntnis auf die Gutachten stützen. Dennoch sind Gutachter fehlbar, allerdings werden sie kaum kontrolliert. Sachverständige haften zwar für ihr Urteil, entsprechende Haftungsprozesse sind aber selten.

Wie wird man gerichtlich beeideter Sachverständiger?

Grundsätzlich ist jeder zur selbständigen Ausübung des Berufes berechtigte Arzt dazu befugt, ärztliche Zeugnisse oder Gutachten auszustellen. Sachverständige dürfen sich nur jene Personen nennen, die nach einem eigenen Zertifizierungsverfahren von den Präsidenten der Landesgerichte in die Gerichtssachverständigenliste eingetragen wurden.

Voraussetzung für Mediziner ist eine fünfjährige Berufserfahrung. In einer Prüfung muss der zukünftige Sachverständige seine fachliche Qualifikation, sowie seine Kenntnisse über das Verfahrensrecht und das Sachverständigenwesen unter Beweis stellen. Die erste Zertifizierung ist fünf Jahre gültig. Danach kann man sich fortlaufend für 10 Jahre "Re"-zertifizieren lassen.

Darüber hinaus muss ein Sachverständiger vertrauenswürdig sein, sowie körperlich und geistig geeignet. In Zivilprozessen können die Parteien eigene Gutachter benennen, in Strafprozessen entscheidet der Richter, ob Privatgutachten zugelassen werden. Das Gericht kann aber auch selbst einen Gutachter bestellen.

Sperrt sie weg?

Gerade psychiatrische Gutachten stehen häufig im Kreuzfeuer der Kritik. Ein Grund dafür ist die zwiespältige Einstellung der Gesellschaft gegenüber der Psychiatrie und deren Patienten. Im Bewusstsein der Bevölkerung werden die Außenseiter der Gesellschaft - je nach vorliegendem Sachverhalt - entweder zu milde oder zu hart angefasst.

Somit werden auch die Gutachten über Täter und Täterinnen mit psychiatrischen Befunden entweder als viel zu schwammig oder als ungerechtfertiger Weise stigmatisierend gewertet.

Qualität psychiatrischer Gutachten

Qualität und Vergleichbarkeit von Begutachtungsergebnissen sind wiederholt kritisch hinterfragt worden. Manche dieser Untersuchungen werfen tatsächlich ein düsteres Bild auf die Qualität vieler Sachverständigenurteile.

Eine Analyse von Mehrfachbegutachtungen ergab, dass zwei von drei dieser Gutachten divergieren. Es scheint auch unter den Sachverständigen keinen Konsens über Erhebungsbereiche, Standardkriterien und die Gewichtung der Kriterien zu geben. Dies gilt nicht nur für die psychiatrischen Sachverständigen. Das ist ein grundsätzliches Problem vieler Wissenschaften.

Kritische Stimmen zum Sachverständigenwesen

Auch andere medizinische Gutachten weisen häufig Qualitätsmängel auf. Dieser Umstand sollte sowohl der Öffentlichkeit als auch den Richtern klar sein.

Die Gründe dafür sind vielfältig. Ein für Richter verwendbares Gutachten sollte verständlich und kurz sein - das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass es auch richtig ist. Die wissenschaftliche Weiterbildung von medizinischen Sachverständigen ist zwar im Sachverständigen- und Dolmetschergesetz (SDG) ausdrücklich festgeschrieben - die Überprüfung erfolgt jedoch mehr oder weniger durchlässig.

Anträge auf Frühpensionierungen, Berufsunfähigkeit oder Invalidität sind ein eigenes Kapitel. Denn Pensionsversicherungen haben ihre angestellten begutachtenden Ärzte. Diese entscheiden nach der Aktenzusammenschau, ob weitere Gutachten von Vertragsärzten nötig sind. Auch dabei wird, so Kritiker, nicht immer nach den Erkenntnissen der evidence based medicine vorgegangen.

Falls Sie mit einem Gutachten nicht zufrieden sind, lassen Sie sich beraten. Sie können die Patientenanwälte, die Volksanwaltschaften oder auch entsprechende Vereine, wie HPE Österreich, die Angehörigen und Freuden psychisch Erkrankter Hilfe anbieten, konsultieren.

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Wenn Sie Fragen haben, dann rufen Sie während der Sendung unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 22 6979 an, oder posten Sie hier.

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Radiodoktor, Montag 30. Jänner 2006, 14:20 Uhr

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