Urheberschutz und das Internet

Musik legal aus dem Netz

Kulturgüter wie Musik, Filme, Videospiele oder Bücher sind im Internet jederzeit verfüg- und herunterladbar. Allerdings sind immer weniger Menschen bereit, für urheberrechtlich geschütztes Material auch etwas zu bezahlen.

Illegale Tauschbörsen im Netz sind äußerst populär und der Kampf gegen sie scheint aussichtslos. Nur wird die Gratis-Kultur des Internets zum Problem für viele Kreative und Verwertungsgesellschaften, weil ihre Einnahmen wegbrechen.

Seit einigen Jahren wird deshalb rund um die sogenannte Kulturflatrate darüber nachgedacht, wie man Tauschbörsen legalisieren und die Urheber angemessen bezahlen kann. Einer der prominentesten Vertreter dieses Modells ist der deutsche Medienwissenschaftler Volker Grassmuck.

Urheber verlieren Einnahmen durch Internet-Tauschbörsen

Ausgangspunkt der Kulturflatrate ist eine medientechnische Revolution, nämlich die Tauschbörsen im Internet, erklärt der Medienforscher. Sie haben es möglich gemacht, urheberrechtlich geschützte Inhalte kostenlos auszutauschen. Den Urhebern geht dadurch die Vergütung für die Nutzung ihrer Werke durch die Lappen.

Den Ausweg aus dieser Zwickmühle sieht Volker Grassmuck in der Kulturflatrate, einer monatlichen Pauschale, mit der man völlig legal und kostenlos Filme oder Musik aus dem Internet herunterladen kann. Je nach Modell schwankt die Gebühr derzeit zwischen einem und zehn Euro.

Man solle endlich aufhören, die Nutzer von Tauschbörsen zu kriminalisieren, meint der Medienforscher. Stattdessen solle die Gesellschaft eine neue Vereinbarung mit den Kreativen schließen, die trotz frei verfügbarer Inhalte im World Wide Web den Urhebern ihren Anteil sichert.

Vorbild Leermedienvergütung

Das Problem ist übrigens nicht neu. Denn bereits in den 1950er Jahren stand man in Europa vor einem ähnlichen Dilemma. Zum ersten Mal wurde es in Privathaushalten möglich, mithilfe des Tonbandgerätes Musik zu kopieren. Das rief die Verwertungsgesellschaften auf den Plan, die gegen den Verlust von Einnahmen protestierten, sagt Volker Grassmuck.

Der Gesetzgeber regierte auf die Proteste pragmatisch. Er beschloss zuzulassen, was in tausenden Haushalten passierte und ohne schwere Eingriffe in die Privatsphäre nicht zu kontrollieren war. Allerdings führte er eine Vergütung für die entgangenen Einnahmen der Verwertungsgesellschaften ein: eine Pauschalvergütung, die bis heute im Kaufpreis von Kopiergeräten und Leermedien wie Tonbändern oder CDs inkludiert ist. Das gleiche Modell bietet sich auch für die Lösung des Tauschbörsenproblems an, ist Grassmuck überzeugt.

Noch viele Fragen offen

Was aber in der Theorie recht einfach klingt, sorgt in der Praxis für heftige Diskussionen zwischen Befürwortern und Gegnern der Kulturflatrate. Denn es sind noch zu viele Fragen offen: Was ist etwa mit Leuten, die gar nichts herunterladen? Oder wie werden die zusätzlichen Einnahmen gerecht an die Urheber verteilt?

An den vielen Problemen und offenen Fragen liegt es wohl auch, dass die Kulturflatrate bisher nur graue Theorie geblieben ist. Doch Anfang dieses Jahres verkündete die Regierung des unter britischer Oberhoheit stehenden Zwergstaates Isle of Man, die Kulturflatrate einzuführen.

Kulturflatrate in Isle of Man

Jeder der 80.000 Inselbewohner, zahlt zirka einen Euro zusätzlich zu seinem Breitbandanschluss. Dafür darf er nach Herzenslust urheberrechtlich geschütztes Material herunterladen. Das eingenommene Geld wird an die Rechteinhaber verteilt.

Das Ganze ist eine Art Testlauf, um mal zu sehen wie die Kulturflatrate praktisch funktionieren könnte, meint Volker Grassmuck. Und schließlich könnte dieses Experiment dazu führen, dass man das Modell Kulturflatrate auch auf größere Länder wie Deutschland oder Österreich überträgt.

Hör-Tipp
Digital.Leben, Montag bis Donnerstag, 16:55 Uhr

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Volker Grassmuck
Isle of Man

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