Die vier Typen nach Lesch

03. Unterschiedliche Typen von Alkoholikern

Die Einteilung der Alkoholkranken in vier Untergruppen nach Lesch stellt eine Voraussetzung für die fachgerechte Therapie dar. Denn jede Untergruppe hat eine andere "Biologie" und bedarf deshalb einer speziellen Behandlung. Bevor also ein Alkoholentzug begonnen werden kann, muss zunächst einmal eine genaue Diagnostik erfolgen. Welche Art des Entzugs für den jeweiligen Patienten sinnvoll ist, welche Medikamente dabei und darüber hinaus verabreicht werden, ob psychotherapeutische Maßnahmen fruchten oder nicht - all das hängt von der Zuordnung zu den vier Untergruppen ab!

Typ I nach Lesch
Alkoholiker des Typs I sind in erster Linie körperlich abhängig und haben entsprechend starke Entzugssymptome, wenn sie keinen Alkohol trinken. Diese äußern sich mit Unruhe, Zittern, Krampfanfällen und im schwersten Fall in Form eines Delirs. Bei diesen Patienten muss der Entzug stationär erfolgen. Er ist in der Regel kurz und schwer. Absolute Abstinenz ist für diese Gruppe unabdingbar, denn auch nur ein Tropfen Alkohol legt den Schalter wieder um. Die Anonymen Alkoholiker, die das Alkoholproblem in den Vordergrund ihrer Gruppentreffen stellen, sind für diese Menschen gut geeignet.

Typ II nach Lesch
In der Gruppe II finden sich meist unsichere, ängstliche Persönlichkeiten. Sie trinken Alkohol, um Konflikte und Ängste zu lösen. Psychotherapeutische Maßnahmen, mit denen das Selbstwertgefühl der Betroffenen gestärkt werden soll, stehen im Vordergrund der Therapie. Auch Hypnosegruppen eignen sich für diese Patienten und Patientinnen ganz besonders. Selbsthilfegruppen, die nicht alkoholzentriert arbeiten, sondern Selbstvertrauen und Sicherheit geben, sind für diese Menschen zielführender als die Anonymen Alkoholiker. Der Entzug kann in der Regel ambulant erfolgen, da die Entzugssymptome schwach ausgeprägt sind.

Typ III nach Lesch
In der Gruppe III sind häufig stark leistungsorientierte Persönlichkeiten zu finden. Diese trinken Alkohol zur Selbstbehandlung ihrer Depressionen und Schlafstörungen. Hier liegt der Alkoholsucht also eine psychische Erkrankung zugrunde, die behandelt werden sollte. Ein stationärer Entzug und eine engmaschige psychotherapeutische Betreuung sind notwendig, denn diese Patienten und Patientinnen sind nicht selten suizidgefährdet. Selbstverständlich muss die psychiatrische Grunderkrankung medikamentös mitbehandelt werden.

Typ IV nach Lesch
Alkoholkranke der Gruppe IV kommen häufig aus desolaten sozialen Verhältnissen. Bereits in der Kindheit und Jugend wurden bei ihnen schwere Verhaltensauffälligkeiten festgestellt, die auf hirnorganische Schäden zurückzuführen sind. Aus einer Impulskontrollschwäche heraus können diese Betroffenen in einer Gruppe, in der getrunken wird, nicht widerstehen. Sie brauchen eine intensive psychosoziale Betreuung, beispielsweise in Form betreuten Wohnens. Auch bei dieser Gruppe sollte der Entzug stationär erfolgen, denn die Betroffenen brauchen nichts mehr als Halt und Sicherheit.

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