Geprägt vom Föderalismus

01. Das Gesundheitssystem in Österreich

Österreichs Gesundheitssystem basiert auf der gesetzlichen Krankenversicherung. Laut Handbuch der österreichischen Sozialversicherung 2008 des Hauptverbands genossen im Jahr 2007 rund 8,2 Millionen Österreicher diesen Schutz. Das entspricht einem Bevölkerungsanteil von 98,7 Prozent.

Die Struktur
Österreich ist ein föderalistischer Staat mit neun Bundesländern und dies spiegelt sich auch in einer dezentralen Gesundheitsverwaltung wider. Oberste Behörde ist das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen. Weitere bundeseigene Unterbehörden gibt es nicht, da die Verwaltung von den Ländern und Gemeinden übernommen wird. Ein verbeamteter Arzt und ein Landessanitätsdirektor (bzw. Ärztin oder Direktorin) leiten diese Verwaltungseinheiten.

Die Kompetenzen
Die einzelnen Gemeinden besitzen in einigen Bereichen (z.B. Gesundheitspolizei) eigene Kompetenz. Es gibt auch Gemeindeverbände, diese werden Sanitätsdistrikte genannt.
Der Bund (National- und Bundesrat) ist für die Gesetzgebung verantwortlich. Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen überwacht die Einhaltung dieser Gesetze, die von den Trägern der sozialen Krankenversicherung und der österreichischen Ärztekammer für die Sicherstellung der ambulanten Versorgung erfüllt werden. Beim Krankenanstaltswesen besitzt der Bund lediglich eine Grundsatzgesetzgebungskompetenz. Die Ausführungsgesetzgebung und die Vollziehung, aber auch der Versorgungsauftrag, liegt in den Händen der Bundesländer. Die Länder unterhalten eigene Landesfonds. Diese sind eigene Rechtspersönlichkeiten. Sie sind für die Abrechnung der einzelnen Versorgungsleistungen zuständig.

Privatisierung
Seit 2002 haben alle Länder - außer Wien - sowie einige der privatgemeinnützigen Träger ihre Fonds-Krankenanstalten privatisiert. Die diversen privaten Betriebsgesellschaften haben gemeinsam, dass sie für das Management von Krankenanstalten zuständig sind, während die Länder oder Kommunen zumeist als (Mehrheits-)Eigentümer die Ausfallhaftung übernehmen. Das österreichische Gesundheitssystem hat sich fast vollständig zu einem Versorgungsmodell entwickelt, das in der Hauptsache auf dezentral organisierten Vertragsbeziehungen mit allen Leistungserbringer/inne/n beruht.

Anders gesagt
In der Broschüre „Lebenserwartung und Mortalität in Wien und Österreich“ findet sich folgende Definition: „Das österreichische Gesundheitssystem ist durch die Interaktion öffentlicher, privat-gemeinnütziger und privater Akteure bestimmt. Eine obligatorische, einkommensabhängige und auf dem Prinzip der Solidarität beruhende Kranken- und Sozialversicherung (zur Hälfte bezahlt von den Arbeitnehmern, zur Hälfte von den Arbeitgebern, die Deckung erstreckt sich aber auch auf nicht versicherte Familienmitglieder sowie Arbeitslose und Pensionisten und Pensionistinnen) versorgt 99 Prozent der Bevölkerung. Freie Arztwahl und weitgehend freie Wahl der Krankenanstalten sowie das Fehlen von Wartelisten sind weitere Merkmale des Gesundheitswesens in Österreich.“

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