Antwort auf Finanzkrise
Deutschland weitet Leerverkaufsverbot aus
Deutschland weitet das Verbot riskanter Finanzgeschäfte aus. Konkret sollen sogenannte ungedeckte Leerverkäufe an Deutschlands Börsen in Zukunft verboten werden, das sieht ein jetzt publizierter Gesetzesentwurf vor. Wieder ist Deutschland in dieser Frage vorgeprescht, ohne auf eine EU-weite Koordination zu warten.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 02.06.2010
Aktien, die man nicht besitzt
Nach dem neuen Gesetzesentwurf werden in Deutschland sogenannte ungedeckte Leerverkäufe deutscher Aktien und in Deutschland notierter Staatsanleihen verboten. Es geht dabei, einfach gesagt, um riskante Geschäfte mit Aktien, die man nicht besitzt. Zu den in Deutschland gehandelten Staatsanleihen zählen auch die österreichischen.
Bisher galt das Verbot ungedeckter Leerverkäufe nur für die zehn wichtigsten Finanztitel, heute wurde es von der Regierung ausgeweitet, wieder ohne auf EU- weite Regelungen zu warten, Schon der erste dieser Schritte hatte bei der EU und den Partnerländern für Irritationen gesorgt. Aber Finanzminister Wolfgang Schäuble weist darauf hin, dass die EU ohnehin ähnliches vorhätte, aber erst im Herbst, und daher presche Deutschland jetzt wieder vor.
Stabilität der Finanzmärkte schützen
Das Gesetz gegen missbräuchliche Wertpapiergeschäfte, wie es offiziell heißt, soll, der amtlichen Begründung zufolge, Transaktionen verbieten, die die Stabilität der Finanzmärkte bedrohen können. Es gibt aber international auch Stimmen, die im Verbot von Leerverkäufen einen unzulässigen Eingriff in die Handelsfreiheit sehen.