Antwort auf Finanzkrise

Deutschland weitet Leerverkaufsverbot aus

Deutschland weitet das Verbot riskanter Finanzgeschäfte aus. Konkret sollen sogenannte ungedeckte Leerverkäufe an Deutschlands Börsen in Zukunft verboten werden, das sieht ein jetzt publizierter Gesetzesentwurf vor. Wieder ist Deutschland in dieser Frage vorgeprescht, ohne auf eine EU-weite Koordination zu warten.

Abendjournal, 02.06.2010

Aktien, die man nicht besitzt

Nach dem neuen Gesetzesentwurf werden in Deutschland sogenannte ungedeckte Leerverkäufe deutscher Aktien und in Deutschland notierter Staatsanleihen verboten. Es geht dabei, einfach gesagt, um riskante Geschäfte mit Aktien, die man nicht besitzt. Zu den in Deutschland gehandelten Staatsanleihen zählen auch die österreichischen.

Bisher galt das Verbot ungedeckter Leerverkäufe nur für die zehn wichtigsten Finanztitel, heute wurde es von der Regierung ausgeweitet, wieder ohne auf EU- weite Regelungen zu warten, Schon der erste dieser Schritte hatte bei der EU und den Partnerländern für Irritationen gesorgt. Aber Finanzminister Wolfgang Schäuble weist darauf hin, dass die EU ohnehin ähnliches vorhätte, aber erst im Herbst, und daher presche Deutschland jetzt wieder vor.

Stabilität der Finanzmärkte schützen

Das Gesetz gegen missbräuchliche Wertpapiergeschäfte, wie es offiziell heißt, soll, der amtlichen Begründung zufolge, Transaktionen verbieten, die die Stabilität der Finanzmärkte bedrohen können. Es gibt aber international auch Stimmen, die im Verbot von Leerverkäufen einen unzulässigen Eingriff in die Handelsfreiheit sehen.