EU will einfacheres Recht

"Scheidungsshopping"

Die Justizminister beraten heute in Luxemburg über einfachere Regeln bei komplizierten Scheidung. Es geht um Ehepaare mit Partnern aus zwei verschiedenen EU-Staaten. Sie sollen wählen können, in welchem Land und nach welchem Recht sie sich scheiden lassen.

Welches Scheidungsrecht gilt?

Eine Österreicherin und ein Brite heiraten in Belgien. Das Ehepaar lebt zwei Jahre in Belgien. Die Frau verlässt ihren Mann und will die Scheidung. Gilt jetzt österreichisches, britisches oder belgisches Recht? Eine komplizierte Frage wie bei allen bi-nationalen Ehen. Denn das Scheidungsrecht ist in jedem EU-Staat anders geregelt.

Teurer Fleckerlteppich

In den meisten EU-Staaten sind Staatsbürgerschaft und Aufenthalt ausschlaggebend, sieben EU-Staaten, darunter die skandinavischen und baltischen Länder, Großbritannien, Zypern und Irland wenden ausschließlich Landesrecht an und im katholischen Malta kann man sich überhaupt nicht scheiden lassen. Ein Fleckerlteppich, der kompliziert und teuer ist und überdies einvernehmliche Scheidungen erschwert.

EU: Tauziehen um einfachere Regeln

Österreich und weitere elf Staaten wollen die menschlich ohnehin schwierige Lage zumindest juristisch so einfach wie möglich gestalten. Ein einheitliches Vorgehen ist aber schon beim ersten Versuch im Jahr 2008 am Widerstand Schwedens gescheitert. Deshalb wird über eine "verstärkte Zusammenarbeit" in Scheidungsfragen diskutiert. Das ist eine Möglichkeit, die es seit einigen Jahren in EU-Fragen gibt, die aber selten angewendet wird. Kurz zusammengefasst soll damit eine Lösung für alle Staaten, die eine wollen, gefunden werden. Es müssen sich aber nicht alle 27 EU-Staaten daran beteiligen.

Einkommensschwächeren Partner schützen

Kommt es zur Scheidung, sollen zunächst einmal die Ehepaare selbst entscheiden. Können sie sich nicht einigen, gilt das Recht des Landes, in dem das Paar lebt. Damit soll ein "Scheidungsshopping" verhindert werden, das meist die einkommensschwächere Frau und die Kinder benachteiligt hat. Das Prinzip ist also, es soll das Recht angewendet werden, in dem der finanziell schwächere Partner lebt.