Freispruch durch Handelsgericht

Causa Madoff: Bank Austria entlastet

Im Zusammenhang mit dem Milliardenbetrüger Madoff gibt es jetzt einen Freispruch für die Bank Austria. Ein Bank Austria-Kunde hatte geklagt, weil er über einen von der Bank Austria vertriebenen Investment-Fonds viel Geld verloren hatte. Das Handelsgericht Wien hat die Klage abgewiesen - was der Anwalt von zahlreichen anderen Geschädigten als Fehlurteil bezeichnet.

Mittagsjournal, 28.06.2010

Klage wegen Beratungsmangel

350.000 US-Dollar hat ein Bank-Austria Kunde durch den Milliardenbetrüger Bernard Madoff verloren. Der Kunde hatte bei der Bank Austria in den sogenannten Primeo Fonds investiert. Das Geld wurde fast zur Gänze dem Betrüger Bernard Madoff überlassen. Dieser hat das Geld aber gar nicht veranlagt, sondern mit einer Art Pyramiden-Spiel einen Schaden von insgesamt 50 Milliarden Dollar angerichtet. Der Bank-Austria Kunde hat daraufhin die Bank Austria geklagt. Einer seiner zentralen Vorwürfe: Er sei nicht ausreichend beraten worden und nicht explizit auf das Risiko eines Totalverlusts hingewiesen worden.

Betrug der Bank nicht anzulasten

In erster Instanz hat jetzt allerdings die Bank Austria recht bekommen. Demnach hat der Kunde ein Anleger-Profil unterschrieben, in dem er seine Risikobereitschaft bis zum Totalverlust akzeptiert, um für sich die Möglichkeit außergewöhnlich hoher Gewinne zu schaffen. Darüber heißt es in dem Urteil, ohne die Betrügereien von Bernard Madoff wäre es nicht zum Verlust gekommen. Diesen Betrug aber könne man der Bank Austria nicht anlasten.

Anwälte lassen nicht locker

Für Bank-Austria Sprecher Martin Halama ein richtungsweisendes Urteil, man habe sich in dieser Causa immer selbst als Opfer gesehen. Täter sei "der Herr Madoff" gewesen. Gegen die Bank Austria sind im Zusammenhang mit Madoff aber noch zahlreichen Klagen anhängig. Und die Anwälte der Geschädigten lassen sich von diesem ersten Urteil nicht entmutigen - im Gegenteil. Franz Kallinger vertritt mit seiner AdvoFin rund 400 Geschädigte, er spricht von einem Fehlurteil. Die Bank Austria hätte ihre Kontrollpflichten vernachlässigt. Die Gelder hätten im Primeobereich zu maximal 30 Prozent einem einzelnen Manager anvertraut werden dürfen, es seien aber 100 Prozent weitergeleitet worden. "Und das hat die Bank Austria gewusst", so Kallinger.

Dem widerspricht wiederum die Bank Austria. Es sei in diesem Fall sehr wohl erlaubt gewesen, das Geld einem einzigen Fondsmanager zu übertragen. Dieser, also Madoff, wäre dann aber verpflichtet gewesen, das Geld aufzuteilen, in unterschiedliche Produkte zu investieren.

"Aktive Rolle der Bank Austria"

Es gibt aber auch noch andere Geschädigten-Anwälte, die dieses Urteil hinterfragen. Zum Beispiel den früheren Justizminister Dieter Böhmdorfer. Aus seiner Sicht habe die Bank Austria ihre Kontrollpflichten nicht wahrgenommen und auch ihre Berater nicht informiert, wer hinter den Primeo-Fonds steckt, beziehungsweise welche Rolle Bernard Madoff gespielt hat. Daher ergebe sich eine aktive Rolle der Bank Austria, "weil sie auch Eigentümerin der Gesellschaft war und den Vorstand bestellt hat. Also da bleibt vieles im Dunkeln." Das letzte Wort in Sachen Madoff und Bank Austria sei jedenfalls noch nicht gesprochen, sagt Dieter Böhmdorfer.