Transparenzdatenbank ohne Parteispenden

Mindestsicherung vor Beschluss

Heute kann im Sozialausschuss des Nationalrats die Mindestsicherung beschlossen werden, nach der Einigung von SPÖ und ÖVP über die Transparenzdatenbank. Wenn die Länder bei der Transparenzdatenbank nicht mitspielen, hat die Regierung ein Verfassungsgesetz dazu angekündigt. Die Opposition stellt für ihre Zustimmung aber Bedingungen.

Mindestsicherung an Bedingungen geknüpft

Der Grundbetrag der neuen Mindestsicherung liegt bei 744 Euro monatlich pro Person. Wie viel tatsächlich ausbezahlt wird, hängt aber an weiteren Bedingungen: den Wohnverhältnissen etwa, der Zahl der Kinder, dem Einkommen aus anderen Quellen. Geprüft wird auch, ob eigenes Vermögen vorhanden ist, von dem der Betroffene leben könnte: So muss zum Beispiel ein Auto, das nicht für den Beruf benötigt wird, verkauft werden. Auch Sparguthaben über 3.700 Euro müssen zuerst verbraucht werden.

Morgenjournal, 30.06.2010

270.000 Bezieher der Mindestsicherung

Grundbedingung für den Bezug der Mindestsicherung ist die Arbeitswilligkeit und Arbeitsfähigkeit des Empfängers. Um das zu prüfen, werden Sozialhilfebehörden und Arbeitsmarktservice zusammenarbeiten. Bezieher werden nach derzeitigem Stand 270.000 Personen sein, das sind vor allem die bisherigen Empfänger von Sozialhilfe und Notstandshilfe. Allerdings müssen die Bundesländer erst entsprechende Landesgesetze ändern, das wird sich nicht überall bis zum 1.September ausgehen. Die Mindestsicherung wird dann rückwirkend ausbezahlt.

Transparenzdatenbank: Ohne Parteienspenden

Weniger Details sind zur Transparenzdatenbank bekannt: Sie soll Zahlungen des Staates ohne direkte Gegenleistung auflisten, vom Kindergeld bis eben zur künftigen Mindestsicherung. Auch Sozialversicherungsleistungen wie Pensionen oder Krankengeld werden angeführt, ebenso wie Sachleistungen des Staates, zum Beispiel der Besuch von Kindergarten oder Schule. Ebenso erfasst sein sollen Subventionen für Firmen oder Vereine, so wie Zahlungen an die Bauern und die staatlichen Parteienförderung - nicht allerdings Parteispenden.

Notfalls Bundesländer zwingen

Die Bundesländer müssen in die Transparenzdatenbank eingebunden werden - sollten sie sich verweigern, hat die Bundesregierung eine zwingende Regelung bis Ende nächsten Jahres über ein Verfassungsgesetz angekündigt. Dazu müsste allerdings eine Oppositionspartei zustimmen - was derzeit nicht gesichert ist.

Grüne: Frage nach Nutzen für den Bürger

Karl Öllinger von den Grünen fordert mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung: "So wie es derzeit ausschaut werden wir sicher nicht mitgehen. Da ist die Frage wie viel das kosten wird. Das wird ein ordentlicher Verwaltungsaufwand für sehr wenig Nutzen für die Bürger."

BZÖ verlangt Auflistung der Parteispenden

Auch BZÖ-Obmann Josef Bucher fordert: "Es ist möglich, dass wir mitgehen, aber dann müssen auch Parteispenden und -förderungen transparent gemacht werden. Ohne dem stimmen wir nicht zu."

FPÖ: "Wie viel bekommen Ausländer?"

Und Herbert Kickl von den Freiheitlichen will sich erst ansehen, was SPÖ und ÖVP konkret vorlegen: "Uns interessiert in wie weit Zuwanderer Leistungen aus dem Sozialsystem in Anspruch nehmen. Da muss gesondert erfasst werden, da muss eine Kosten-Nutzenrechnung angestellt werden."

Mindestsicherung kommt sicher

Unterschiedlich auch die Positionen bei der zuerst zu beschließenden Mindestsicherung, für die allerdings die Stimmen von SPÖ und ÖVP genügen: Die Grünen werden im Plenum der Mindestsicherung voraussichtlich zustimmen, das BZÖ und die FPÖ dagegen.