Neue Bemessungsgrundlage

Experte für höhere Grundsteuer

In der Debatte um Vermögenssteuern kommt nun ein Vorschlag des Steuerexperten Werner Doralt vom Institut für Finanzrecht der Uni Wien. Doralt hält eine Erhöhung der Grundsteuer für sinnvoll. Er plädiert aber dafür, eine neue Bemessungsgrundlage für diese Steuer einzuführen. Skeptisch ist der Wissenschaftler gegenüber höheren Steuern für Stiftungen.

Mittagsjournal, 13.07.2010

Eine Steuer, die nicht wehtut

Bisher tut die Grundsteuer den Steuerzahlern nicht besonders weh, weil sie am unrealistisch niedrigen Einheitswert für Grund und Gebäude ansetzt und seit 30 Jahren nicht erhöht wurde, sagt Doralt. Durch die Geldentwertung trage diese Steuer noch weniger zum Budget bei. Und selbst wenn man die Steuer an die Geldentwertung angepasst hätte, wäre die heute noch immer nicht hoch, würde aber wesentlich mehr einbringen, so Doralt.

Bewertungszonen statt Einheitswerte

Doralt schlägt hierfür eine Bemessungsgrundlage der Grundsteuer vor, die nicht am überholten Einheitswert, sondern am Verkehrswert für Grund und Boden ansetzt: Er plädiert dabei für die Einteilung in leicht nachvollziehbare Bewertungszonen, von denen es beispielsweise in Wien 20 verschiedene geben könnte.

Wenn gleichzeitig das Mietrechtsgesetz entsprechend geändert werde, sagt Doralt, dann sei auch kein Überwälzen einer höheren Grundsteuer auf Mieter zu erwarten.

Stiftungssteuern bringen wenig

Skeptisch ist Doralt dagegen bei den ebenfalls diskutierten höheren Steuern für Stiftungen, etwa einer Erhöhung der Eingangssteuer, die nur bei der Neugründung einer Stiftung oder der Zuführung von Vermögen fällig wird. Die trage zu einer Besteuerung der bestehenden Stiftungen nichts bei.

Aber auch bestehenden Stiftungen könne man die bisher gewährten Steuervorteile nicht einfach streichen. Ein Abwandern ins Ausland sei zwar nicht so einfach zu befürchten, dennoch könne man die Begünstigungen nicht einfach streichen.

Änderungen bei der Firmenbesteuerung

In der Steuerdebatte wird auch immer wieder eine Reform der Gruppenbesteuerung ins Spiel gebracht, bei der Firmen ihre Verluste im Ausland steuermindernd in Österreich absetzen können. Das sei aber gar nicht das Problem, sagt Doralt. Reformbedarf sieht er eher bei der sogenannten Firmenwertabschreibung: Wenn eine Beteiligung an einer ausländischen Firma gekauft wird, kann das ebenfalls abgeschrieben werden. Doralt ist dafür, diese Möglichkeit für Unternehmen abzuschaffen.