Verschärftes Gleichbehandlungsgesetz ausgeschickt
Schadenersatz bei Diskriminierung
Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) hat die Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz jetzt in Begutachtung geschickt. Sie enthält unter anderm die Pflicht für große Unternehmen die Gehälter beider Geschlechter künftig anonymisiert offen legen. Es sollen aber auch insgesamt die Bestimmungen gegen Diskriminierung verschärft werden.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 13.07.2010
Erweiterter Geltungsbereich
"Du bist Moslem, dich lasse ich nicht in mein Lokal" - bei solchen und ähnlichen Diskriminierungen drohen künftig Klagen. Bisher konnte man Schadenersatz nur bei Diskriminierungen wegen des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit verlangen, künftig soll man auch Diskriminierungen aufgrund von Religion, Weltanschauung, sexueller Orientierung und Alter einklagen können. So steht es in der Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz, die Frauen-Ministerin Gabriele Heinisch Hosek am Montag in Begutachtung geschickt hat. "Mietwohnung nur an Inländer - das ist in Zukunft verboten. Da kann man Schadenersatz verlangen. Oder in Lokalen ist es verboten nicht zu bedienen, wenn jemand eine andere Hautfarbe hat oder eine Frau ein Kopftuch trägt."
Weitere Details
Dieser Diskriminierungsschutz soll auch für das Umfeld einer Person gelten, die Diskriminierung ausgesetzt ist. So darf etwa das Kind eines homosexuellen Elternteils bei der Aufnahme in den Kindergarten nicht benachteiligt oder abgelehnt werden.
Außerdem im Gesetzesentwurf: Bei sexueller Belästigung soll der Mindestschadenersatz angehoben werden - und zwar von derzeit 720 auf dann eintausend Euro.
Einkommenstransparenz kommt
Und die lang diskutierte Offenlegung der Gehälter in Unternehmen wird festgeschrieben. Ab 2011 müssen demnach Unternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern die Gehälter von Männer und Frauen offen legen - und zwar anonymisiert und im Durchschnitt je Verwendungsgruppe. Bis 2014 sollen schrittweise alle Unternehmen mit mehr als 150 Arbeitnehmern folgen.
Die Einkommensberichte müssen jährlich erstellt werden, Strafen für Unternehmen, die das nicht tun, sind im neuen Gesetz allerdings nicht vorgesehen.
Alles akkordiert?
Die Begutachtung der Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz läuft bis 26. August, Widerstände dagegen erwartet Heinisch-Hosek keine, da bereits lange und intensiv mit den Sozialpartnern verhandelt worden sei. Und deshalb ist Heinisch-Hosek zuversichtlich, dass das neue Gleichbehandlungsgesetz im Herbst im Parlament beschlossen und ab 1.1. 2011 gelten wird.