Pensionen, Wohnungen, Beteiligungen

Koalition macht Druck auf Nationalbank

Die Koalition will bei den umstrittenen Nationalbank-Privilegien reinen Tisch machen. Nach ÖVP-Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka drängt jetzt auch dessen SPÖ-Kollege Andreas Schieder auf konkrete Schritte der Nationalbank beim Pensionsrecht, bei Dienstwohnungen und Beteiligungen. Ein Druckmittel ist die anstehende Novelle zum Nationalbankgesetz, die bis Herbst fertig sein soll.

Mittagsjournal, 19.07.2010

Für Verhandlungslösung bei Pensionen

In Sachen Pensionen hoffe er auf eine Verhandlungslösung mit dem Betriebsrat, sagt Schieder. Der Ball liege jetzt einmal beim Nationalbank-Direktorium, die Verhandlungen sollten dort weitergeführt werden. Es gehe aber auch um die Dienstwohnungen und um die Beteiligungen der OeNB, die durchforstet werden müssten, so Schieder. "Das gehört von der OeNB einmal beantwortet und auch eindeutig geklärt."

Keine klare Rechtsmeinung

Während Lopatka mit einer gesetzlichen Lösung droht, sollte die OeNB-Führung bei den Pensionen nichts weiterbringen, ist Schieder vorsichtiger. Er sieht mögliche Probleme mit dem Vertrauensschutz, auch wenn der anerkannte Sozialrechtler Wolfgang Mazal gerade bei den hohen Nationalbank-Pensionen hier keine Schwierigkeiten erwartet. Schieder dazu: Auf einzelne Zurufe sollte man nicht reagieren, sondern sich das einmal in Ruhe anschauen. Es gebe auch gegenteilige Meinungen.

Druckmittel Nationalbankgesetz

Im ihrem Strategiepapier hat die Nationalbank auch Wünsche an den Bund formuliert - etwa weniger Gewinnausschüttung zur Stärkung des Eigenkapitals. Diese Fragen werde man sich jetzt im Rahmen des neuen Nationalbankgesetzes anschauen, so SPÖ-Staatssekretär Schieder. Das heißt verklausuliert: Der Bund hat einen Hebel in der Hand. Der Privilegienabbau ist politisch mit dem neuen Nationalbankgesetz verknüpft, das bis Herbst ausgehandelt sein soll. Nationalbank-Gouverneur Ewald Nowotny war für ein Interview dazu bisher nicht erreichbar.

Mittagsjournal, 19.07.2010

OeNB-Pensionen - die Fakten

480 Betroffene

Die Kritik entzündet sich vor allem an einer Pensionsregelung für Mitarbeiter der OeNB, die vor 1993 angestellt wurden: Diese Regelung besagt, dass ein ÖNB-Mitarbeiter nach 35 Dienstjahren Im Alter von 55 Jahren in Pension gehen darf und 85 Prozent der letzten Bezüge erhält. Dieses System wurde, wie die Nationalbank bereits mehrfach betont hat, im Jahr 1993 abgeschafft. Allerdings gelten die alten Pensionsbestimmungen immer noch für 480 Mitarbeiter. Und für die ÖNB ist das teuer, denn es müssen Rückstellungen in der Höhe von zwei Milliarden Euro gebildet werden.

In dem internen ÖNB-Papier heißt es, man wolle die bestehenden Spielräume bei den Pensionen so weit wie möglich ausschöpfen. Der Sozialrechtsexperte Wolfgang Mazal jedenfalls hat am Sonntag im Ö1-Interview erklärt, er halte Einschnitte in die hohen ÖNB-Pensionen rechtlich für durchaus machbar.

"Keine Zuschüsse seitens der OeNB"

Seit 2007 gilt für die Nationalbank - wie auch in der Privatwirtschaft üblich - das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG). Das Pensionssystem bei der ÖNB ist seitdem ausschließlich beitragsorientiert. Über die Beitragsleistungen hinaus gibt es keine Zuschüsse seitens der Nationalbank, betont ÖNB-Sprecher Oliver Huber.

Die durchschnittliche Pensionshöhe bei der Österreichischen Nationalbank lag im Vorjahr brutto bei rund 65.000 Euro jährlich, das sind bei 14 Monatspensionen rund 4.700 Euro brutto monatlich. Diese Pensionshöhe sei durchaus mit ähnlichen Berufsgruppen vergleichbar, heißt es bei der Nationalbank.