12-jähriger Rechtsstreit beendet
"Bildnis Wally" kehrt zurück
Das seit 1998 wegen Raubkunst-Verdachts in New York beschlagnahmte "Bildnis Wally" von Egon Schiele aus der Stiftung Leopold kehrt nach Wien zurück.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 21.07.2010
Reaktionen auf die Rückkehr von "Bildnis Wally"
Nach einem 12-jährigen, kostspieligen Rechtsstreit kehrt mit dem "Bildnis Wally" ein wichtiges Kernstück der Sammlung Leopold und ein Schlüsselwerk Egon Schieles in das Wiener Museum zurück
Das zivilrechtliche Verfahren wird aufgelöst. Bereits der kürzlich verstorbene Rudolf Leopold hatte zu Lebzeiten an diesem Vergleich gearbeitet.
Kulturjournal, 21.07.2010
Gespräch mit Peter Weinhäupl, Direktor des Leopoldmuseums
Vergleich wird mit Verkauf einiger Bilder finanziert
19 Millionen Dollar oder 14,8 Millionen Euro werden die Erben der Kunsthändlerin Lea Bondi-Jaray für das "Bildnis Wally" erhalten. Woher das Geld kommen soll, erkläre Peter Weinhäupl, Direktor des Leopoldmuseums, und Diethard Leopold, Mitglied im Stiftungsvorstand und Sohn des Museumsgründers, so:
"Mein Vater hat noch zu Lebzeiten einen Kernbestand der Stiftung definiert und einige Blätter ausgesucht, die man in diesem Fall, um ein wichtiges Bild des Kernbestandes zu erhalten, verkaufen darf. Also wird der Vergleich 'Porträt Wally' mit dem Verkauf einiger Aquarelle und Zeichnungen, hauptsächlich von Egon Schiele, finanziert werden."
Eine komplizierte Geschichte
Die Geschichte der Provenienz des "Bildnis Wally" ist kompliziert. In der Nazizeit war es von Kunsthändler Friedrich Welz unter strittigen Umständen der Galeristin Bondi-Jaray abgepresst worden.
Nach dem Krieg wurde es an falsche Besitzer restituiert, von diesen weiterverkauft und schließlich von Rudolf Leopold - in gutem Glauben, wie er immer betonte - von der Österreichischen Galerie im Belvedere erworben.
Dieser "gute Glauben" muss jetzt noch in einem strafrechtlichen Prozess in New York am kommenden Montag nachgewiesen werden. "Das strafrechtliche Verfahren ist damit hinfällig. Vor Gericht wurde unterschrieben von beiden Seiten und auch von der Richterin und damit ist ein wirklicher, endgültiger Endpunkt unter diese Auseinandersetzung gesetzt", sagt Peter Weinhäupl.
Mittagsjournal, 21.07.2010
Alle sind zufrieden
Die Vertreter der Erben sind mit dem Vergleich jedenfalls zufrieden. "Mehr als 70 Jahre nachdem das 'Bildnis Wally' gestohlen wurde, markiert dieser Vergleich einen weiteren kleinen Schritt in Richtung Gerechtigkeit für die Opfer von Eigentumsdelikten während des Zweiten Weltkriegs", formuliert Rechtsanwalt Preet Bharara.
Klar ist, dass der Streit um das "Bildnis Wally", die Raubkunstdebatte in Österreich erst in Schwung gebracht und schließlich zum heute gültigen Restitutionsgesetz geführt hat. Bevor das "Bildnis Wally" nach Wien zurückkommt, soll es noch im New Yorker Museum of Jewish Heritage gezeigt werden.