IGH-Gutachten von Serbien gefordert

Kosovo-Unabhängigkeit vereinbar mit Völkerrecht

Laut dem Urteil des Internationalen Gerichtshofes (IGH) verstößt die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo nicht gegen internaitonales Recht. Das Rechtsgutachten des IGH ist nicht bindend. Unter dem Protest Belgrads hatte sich die ehemalige südserbische Provinz Kosovo im Februar 2008 für unabhängig erklärt.

Eindeutiges Ergebnis

Freude im Kosovo, Enttäuschung in Serbien. Überraschend eindeutig fiel heute das Gutachten des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag aus: "Die Ausrufung der Unabhängigkeit des Kosovo am 17. Februar 2008 habe das allgemeine internationale Recht nicht verletzt.", so der Präsident des Internationalen Gerichtshofes Hisashi Owada.

Abendjournal, 22.07.2010

Serbien wollte neue Statusverhandlungen

Erstellt wurde das Gutachten auf Antrag Serbiens, Belgrad sah die einseitige Unabhängigkeitserklärung der Kosovo-Albaner im Widerspruch mit internationalem Recht und erhoffte sich eine Wiederaufnahme von Verhandlungen über den Status des Kosovo.

Kosovo hofft auf mehr Anerkennungen

Im Kosovo hofft man nun, dass noch mehr Staaten das kleine Balkanland anerkennen werden. Bisher haben 69 der 192 UNO Mitglieds Staaten das zu 90 Prozent von Albanern bewohnte Land anerkannt, darunter auch die USA und die meisten EU-Staaten.