Behindertenvertreter für mehr Anstellungen

Ende des Kündigungsschutzes

Behindertenvertreter wollen freiwillig auf einen Teil ihrer Arbeitsrechte verzichten. Konkret verlangt Klaus Voget vom Zivil-Invalidenverband eine Lockerung des Kündigungsschutzes. Dieser strenge Kündigungsschutz sollte nicht gleich nach der Anstellung eines Behinderten sondern erst nach zwei, drei Jahren wirken.

Mittagsjournal, 31.07.2010

Zu strenger Kündigungsschutz

Der strenge Kündigungsschutz ist offenbar die größte Hürde für eine Einstellung Behinderter, sagt Klaus Voget, Präsident des Österreichischen Zivilinvaliden-Verbandes. Deshalb sollte der Kündigungsschutz gelockert werden, für eine bestimmte Frist, fordert Klaus Voget, entweder für einige Zeit ganz aussetzen oder der strenge Kündigungsschutz sollte erst nach einigen Jahren gelten.

Das sollte aber nur für neue Beschäftigungs-Verhältnisse gelten. Der Präsident des Zivilinvaliden-Verbandes verlangt aber zusätzliche Änderungen zum gelockerten Kündigungsschutz bei der Neu-Einstellung Behinderter. Eine Erhöhung der Ausgleichstaxe und weniger Bürokratie.

Strafzahlungen erhöhen

Viele Betriebe aber auch öffentliche Einrichtungen erfüllen nicht die gesetzlichen Vorgaben des Behinderten-Einstellungs-Gesetzes. Pro 25 Mitarbeiter muss ein Behinderter angestellt werden. Ansonsten muss eine Ausgleichstaxe bezahlt werden, derzeit 223 Euro pro Monate für jeden nicht beschäftigten Behinderten. Diese Strafzahlung sollte drastisch erhöht werden.

Das wären dann fast 450 Euro pro Monat und nicht eingestelltem Behinderten, sagt Klaus Vogel. Vorstellbar wäre auch eine Staffelung der Ausgleichstaxe, je weniger Behinderte beschäftigt werden, desto höher die Straf- oder Ausgleichs-Zahlung. Mit diesen Maßnahmen könnten mehr Behinderte einen Job bekommen, hofft der Präsident des Zivilinvaliden-Verbandes.

Wenn sich am Einstellungs-Verhalten nichts ändere, dann solle die derzeitige Regelung mit einem strengen Kündigungsschutz wieder gelten. Denn dann wisse man, dass der Kündigungsschutz nur eine Ausrede sei - für die Nicht-Einstellung Behinderter.