Wenn EU-Beschränkungen fallen
"Keine Gefahr für Arbeitsmarkt"
Im Mai 2011 fallen die Barrieren für Jobsuchende und Unternehmen aus den acht EU-Ländern, die 2004 in die Union gekommen sind. Dann werden Unternehmen und Arbeitnehmer dieser Länder in Österreich arbeiten können - ohne bisherige Beschränkungen. Experten rechnen aber mit einem moderaten Andrang.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 09.08.2010
Zustrom verkraftbar
Im ersten Jahr nach der Öffnung des Arbeitsmarktes am 1. Mai 2011 werden rund 20.000 Menschen aus Ländern wie Polen, Ungarn oder Tschechien zum Arbeiten nach Österreich kommen. So die Einschätzung von Wirtschaftskammer, Arbeitsmarktservice und Wirtschaftsforschungsinstitut. Diesen Zustrom könne der heimische Arbeitsmarkt durchaus verkraften, sagt Anna-Katharina Huber von der Wirtschaftskammer. Das sei keine Gefahr für den österreichischen Abreismarkt.
Abhängig von Wirtschaftslage
Entscheidend für das Ausmaß der Zuwanderung von Arbeitskräften ist die Entwicklung der österreichischen Wirtschaft, sagt Klaus Nowotny vom Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO). Wie viele Arbeitskräfte der Arbeitsmarkt tatsächlich aufnehmen kann, hänge stark von der Wirtschaftslage ab. Nicht nur für Arbeitnehmer, auch für Unternehmen fallen im Mai 2011 die Beschränkungen. Die seien aber oft auch jetzt schon in Österreich tätig, etwa durch die Gründung eines Tochterunternehmens, so Nowotny.
Kein Verdrängungswettbewerb
Neben der Bauwirtschaft werden vor allem der Dienstleistungssektor, die Industrie und der Pflegebereich von der Öffnung betroffen sein. Wirtschaftskammer, AMS und WIFO sind aber überzeugt, dass weder ausländische Arbeitnehmer noch Unternehmen einen Verdrängungswettbewerb auf dem österreichischen Markt auslösen werden.
Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping
Gewerkschaften, Arbeiterkammer, FPÖ und Grüne haben nämlich davor gewarnt, dass es zu einem Lohn-Dumping kommen könnte. Es wird befürchtet, dass ausländische Arbeitnehmer unter dem Kollektivvertrag bezahlt werden und damit Österreicher verdrängen könnten. Um das zu verhindern, hat das Sozialministerium das Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping vorgeschlagen, das derzeit begutachtet wird.
Ab 1.1.2011 in Kraft
Der Entwurf sieht vor, dass Firmen eine Strafe zahlen müssen, wenn sie ihre Mitarbeiter unter dem Kollektivvertrag bezahlen. Das Gesetz soll im Herbst vom Ministerrat beschlossen werden, und am 1. Jänner 2011 in Kraft treten.