MEL-Nachfolgefirma sieht sich geschädigt

Milliarden-Klage gegen Meinl-Bank

Die Meinl-Bank ist mit einer Zwei-Milliarden-Euro-Klage konfrontiert. Der Kläger ist die Immobiliengesellschaft Atrium European Real Estate. Diese Firma ist vor zwei Jahren aus der Meinl European Land (MEL) hervorgegangen. Jetzt argumentiert Atrium, Management-Fehler der Meinl-Bank hätten ihr massiven Schaden zugefügt.

Mittagsjournal, 11.08.2010

Klage gegen Julius Meinl und andere

MEL hat im Jahr 2007 für Aufsehen gesorgt, weil nach Aktien-Rückkäufen der Aktienkurs abgestürzt ist und viele Anleger massive Verluste erlitten haben. Die auf der Kanalinsel Jersey ansässige Atrium bringt nun vor dem "High Court" in London eine Schadenersatzklage in der Höhe von zwei Milliarden Euro ein. Beklagt werden unter anderem die frühere MEL Eigentümerin Meinl Bank, Julius Meinl V. sowie die drei früheren MEL-Direktoren.

Verdachtsmomente

Grund der Klage seien Fehler der Meinl-Bank und der damaligen MEL-Geschäftsführung hätten Atrium den zwei Milliarden Euro-Verlust gebracht, sagt die Anwältin Bettina Knötzl, die Atrium in Österreich vertritt. Die Verdachtsmomente aus dem Strafakt zeigten, dass Atrium Opfer von Untreue, Betrug, Marktmanipulation, gröbsten Pflichtverstößen und Interessenskonflikten gewesen sein könnte. "Daher fühlt sich Atrium verpflichtet, im Interesse ihrer Anleger die Klage einzubringen." Der Schaden betrage über zwei Milliarden Euro.

Entschädigung für 5.500 Anleger

Bei der Meinl Bank kann man die Vorwürfe von Atrium nicht nachvollziehen. Die Meinl Bank habe sich als Dienstleisterin für die ehemalige MEL immer im Rahmen der Gesetze bewegt, sagt Meinl Bank-Sprecher Thomas Huemer. Vergangene Woche hat sich die Meinl Bank mit der Arbeiterkammer und mit einem Grazer Anwalt auf Entschädigungszahlungen für insgesamt 5.500 österreichische Anleger geeinigt, die durch MEL-Kursverluste vor drei Jahren Geld verloren haben. Huemer nennt die Klage von Atrium "populistisch" gegen derartige "sozialen" Lösungen, zu der auch Atrium etwas hätte beitragen sollen.

Die Einigung von vergangener Woche werde durch die Klage von Atrium aber nicht beeinträchtigt, betont Huemer. Dass Atrium klagt, zeige aber, dass man an weiteren Lösungen für Anleger nicht interessiert sei.