Mängel bei den Obergrenzen
Teure Rezeptgebühren
Das Gesetz für die Rezeptgebühr-Obergrenze hat deutliche Schwächen. Diese Obergrenze soll vor allem chronisch Kranke entlasten, die viele Medikamente benötigen, sowie Bezieher sehr geringer Einkommen oder Pensionen. Immer öfter tut sie das aber nicht.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 19.8.2010
Hohe Kosten durch billige Medikamente
Mehr als 146.000 Patientinnen und Patienten profitieren heuer schon von der Obergrenze für Rezeptgebühren. Sie müssen also nicht mehr zahlen, weil die bisher entrichtete Rezeptgebühr schon zwei Prozent ihres Jahresnetto-Einkommens übersteigt.
Allerdings dürften etliche Patienten um diese Begünstigung umfallen. Denn Medikamente, die weniger als die Rezeptgebühr von fünf Euro kosten, fallen nicht unter diese Regelung und müssen ganz normal bezahlt werden. Wenn viele dieser relativ günstigen Arzneimittel gebraucht werden, können das beträchtliche Summen werden.
Nicht alles eingerechnet
Dazu kommt noch, dass für Medikamente, die im Privat-Verkauf etwas mehr als die Rezept-Gebühr kosten, nur fünf Euro verlangt werden. Dieser Betrag wird aber nicht als Rezeptgebühr verbucht und ist damit nicht für die Obergrenze wirksam.
Das bestätigt der Vize-Präsident der Apotheker-Kammer, Leopold Schmudermaier, das sei gesetzlich so festgeschrieben: "Wenn der Preis zehn oder 20 Cent über diesen fünf Euro liegt, dann wird ein Betrag eingehoben, der einer Rezeptgebühr entspricht, aber keine Rezeptgebühr."
Lösung Selbstbehalt?
Durch diese Mängel bei der Rezeptgebühr-Obergrenze liegen in Einzelfällen die jährlichen Medikamenten-Ausgaben um ein Vielfaches höher als der angepeilte Deckel von maximal zwei Prozent seines Jahresnetto-Einkommens.
Für Leopold Schmudermaier gäbe es eine Möglichkeit, das zu reparieren: "Das ist ungerecht, keine Frage. Wenn ich das ändern wollte, könnte ich das in Form eines Selbstbehaltes mit maximaler Obergrenze. Denn dann habe ich auch die Beträge, die der Patient unter dieser Grenze bezahlt, erfasst." So würden Patienten schneller an die Rezept-Gebühr-Obergrenze kommen.
Für Krankenkassen billiger
Unterschiede gibt es aber auch bei den Verkaufs-Preisen für Medikamente unter fünf Euro. Der Apotheker kann nämlich zum Einkaufs-Preis unterschiedliche Aufschläge verrechnen. Diese Aufschläge können im Einzel-Verkauf mehr als doppelt so hoch sein, wie den Krankenkassen verrechnet wird.