Maximal zwei Prozent des Einkommens

Reform für Rezeptgebühr-Obergrenze

Die deutlichen Mängel bei der Rezeptgebührobergrenze sollen repariert werden: Künftig werden alle Medikamente erfasst. Das kündigt nun Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ)an. Probleme gibt es dann, wenn Patienten Medikamente brauchen, die weniger oder gleich viel kosten wie die Rezeptgebühr ausmacht.

Mittagsjournal, 19.08.2010

Zwei Prozent des Nettoeinkommens

Das Ziel der Rezeptgebührobergrenze sei klar: Chronisch Kranke und Bezieher sehr geringer Einkommen oder Pensionen sollen entlastet werden, und dieses Ziel gelte weiterhin, sagt Stöger: Das Ziel muss umgesetzt werden. Zwei Prozent des Nettoeinkommens: Das ist die Höchstgrenze für die Rezeptgebühr."

Gesetz soll geändert werden

Die nun bekannt gewordenen Mängel sollen behoben werden: Künftig sollen auch Medikamente angerechnet werden, die günstiger als fünf Euro sind. Der Gesundheitsminister spricht von wenigen Fällen und versucht die Verantwortung weiterzuspielen zum Hauptverband der Sozialversicherungen: "Der Hauptverband hat die Regeln so zu gestalten, dass die zwei Prozent eingehalten werden." Es braucht eine Gesetzesänderung. Das derzeitige Gesetz müsse geändert werden, und zwar in den nächsten Monaten.

Neuregelung nicht rückwirkend

Ab kommendem Jahr soll die Neuregelung gelten, sagt Alois Stöger, allerdings erst ab 2011 und nicht rückwirkend. Stöger: "Es soll diese Regelung neu beginnen und dann wird bewertet." Dass viele Patienten draufgezahlt hätten, bestreitet Stöger.

1.300 Medikamente günstiger als fünf Euro

Genaue Erhebungen, wie viele Patienten dieser Mangel betroffen hat und in welchem Ausmaß, gibt es derzeit nicht. Nur so viel: Von den etwa 6.000 Medikamentenpackungen, die von der Krankenkasse erstattet werden, kosten 1.300 weniger oder maximal fünf Euro. Das sind mehr als 20 Prozent.

Unterschiedliche Aufschläge bleiben erlaubt

Nichts ändern will hingegen der Gesundheitsminister bei den Aufschlägen, die Apotheken verrechnen können. "Es ist schon sinnvoll, dass Medikamente, die verschrieben werden, anders bewertet werden, als solche, die nicht von Ärzten verschrieben werden. Da kann ein Unterschied sein." Diese Aufschläge können bei relativ günstigen Medikamenten im Einzelverkauf mehr als doppelt so hoch sein, wie den Krankenkassen verrechnet wird.