Sozialversicherungen gegen Mehraufwand
Rezeptgebühren: Reparatur kostet
Die geplante Reparatur der Rezeptgebühr-Obergrenze stößt auf Bedenken der Krankenkassen. Der Sozialversicherung würden damit zusätzliche Kosten aufgebürdet, sagt Hans Jörg Schelling, Vorstands-Vorsitzender im Hauptverband der Sozialversicherungen. Er fordert, dass zusätzliche Kosten rückerstattet werden.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 20.08.2010
Kosten müssen abgedeckt werden
So einfach sei das nicht mit der Änderung bei der Rezeptgebühr-Deckelung, wie sich das Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) vorstelle, sagt Hans Jörg Schelling. Durch diese Neu-Regelung würden den Krankenkassen neue Kosten entstehen, diese müssten abgedeckt werden. Anders sei nicht zu verantworten.
"Zweistelliger Millionenaufwand"
Hans Jörg Schelling zeigt sich auch etwas verwundert. Denn mit der Sozialversicherung habe niemand über diese Änderung gesprochen, wonach künftig bei der Rezeptgebühr-Obergrenze auch Medikamente erfasst werden sollen, die weniger als die Rezeptgebühr kosten, das sind derzeit fünf Euro. Der Finanzaufwand steht noch nicht fest, Schelling schätzt ihn auf einen "zweistelligen Millionenbetrag". Und er gehe davon aus, dass die Politik die Refundierung vornimmt, wenn sie einen derartigen Mehraufwand in einer schwierigen Phase der Konsolidierung der Sozialversicherungsträger auslöst.
"Ich kann das nicht verantworten"
Die Rezeptgebühr-Obergrenze verursache schon jetzt für die Krankenkassen höhere Ausgaben also ihnen zurückbezahlt würden. 77 Millionen kostet der Rezeptgebühr-Deckel, aber nur knapp die Hälfte werde aus dem Budget ersetzt, verbleiben 40 Millionen Euro pro Jahr, die auf die Sozialversicherungen entfallen. "Ich kann das nicht verantworten, dass uns die Politik einen massiven Konsolidierungskurs auferlegt und gleichzeitig die Erhöhung der Kosten fordert", sagt Hans Jörg Schelling vom Hauptverband der Sozialversicherungen. Wenn Reparatur, dann im gesamtheitlichen Bereich, so Schelling. Es bedarf es offenbar einer gesetzlichen Vorschrift, die den Krankenkassen diese Neuregelung vorschreibt.