Keine Entschädigung bei Verspätung
Fluglinien missachten Passagierrechte
Seit Februar 2005 haben Fluggäste Anspruch auf verschiedene Hilfen und gegebenenfalls auch auf Schadenersatz, wenn Flüge überbucht sind, kurzfristig gestrichen werden oder sich erheblich verspäten. Das steht in einer EU-Verordnung, die auch vom Europäischen Gerichtshof bestätigt wurde. Doch viele Fluglinien halten sich nicht daran.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 20.08.2010
Wolfgang Landmesser
Fluglinien weigern sich
14 Stunden Verspätung auf dem Flug von Rom nach München, sieben Stunden Verspätung von Madrid nach Brüssel - für die Fluglinien kein Grund, den Passagieren, unter anderem einem österreichischen Ehepaar, Entschädigung zu zahlen. Als Begründung angeführt werden Umstände wie "Wetterbedingungen auf dem Flughafen, Beschränkungen des Flugverkehrs, Sicherheitsregeln, begrenzte Einsatzmöglichkeiten von Flugbesatzungen". Juristen beim Europäischen Verbraucherzentrum in Kiel bestätigen, dass sich betroffene Passagiere zuerst vergeblich an die Fluglinien und dann an die Verbraucherschützer wenden. Aber auch die Konsumentenvertreter können nicht mehr erreichen: Die Fluggesellschaften weigern sich.
Da bleibt nur der Gerichtsweg
Dabei sollte die Lage nach dem Urteil klar sein: Es zählt die Verspätung am Zielort, und ab drei Stunden Verspätung gibt es 250 Euro Entschädigung. Berufen sich aber Verbraucher auf das Urteil, heißt es etwa von der Lufthansa, das Urteil beziehe sich auf einen Einzelfall und habe keine Allgemeingültigkeit. Solange die Fluggesellschaften auf stur schalten, bleibt den Kunden nur ein Weg: die Fluggesellschaft zu verklagen. Dazu ermutige man die Verbraucher auch, betonen die Konsumentenschützer.
Streitfälle wird es weiter geben
Bei einem technischen Defekt kann es aber darauf ankommen, ob der Defekt absehbar war oder etwa bei einer Wartung auffallen hätte müssen. Das kann aber nur ein Sachverständiger beantworten. Solche Fälle werden umstritten bleiben, auch wenn das Entschädigungsrecht demnächst in der neuen EU-Passagierverordnung steht.
AUA: Kein Kommentar
Bei den Austrian Airlines schweigt man zu dem Thema. Die AUA wollte weder verraten, wie viele Anträge auf Entschädigung bisher genehmigt und also ausbezahlt wurden, noch wollte man bekannt geben, wie viele Anträge abgelehnt wurden. Die AUA veröffentliche diese Zahlen nicht, hieß es.