Geschädigte bringen Amtshaftungsklage ein
Muss Republik für AvW-Anleger zahlen?
In der Affäre um die Kärntner Finanzgruppe AvW hat die Wiener Kanzlei Pascher & Schostal jetzt eine erste Klage gegen die Republik Österreich eingebracht. Das Argument der Anlegerverteter: Die damals zuständige Bundeswertpapieraufsicht wäre viel zu lange untätig gewesen.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 24.8.2010
AvW wurde nicht untersucht
Der Anleger in dessen Namen nun eine Amtshaftungsklage eingebracht wurde, hatte insgesamt 73.000 Euro in AvW Genussscheine investiert und das Geld nach dem Zusammenbruch der AvW Gruppe verloren.
AvW-Chef Wolfgang Auer Welsbach sitzt in Untersuchungshaft und der Sachverständige, Fritz Kleiner, stellt in seinen Gerichts-Gutachten fest, dass die damalige Bundeswertpapieraufsicht die Vorgänge bei AvW weder näher untersucht, noch zur Anzeige gebracht hätte, was jeder juristischen Grundlage entbehre.
Große Missstände bei AvW
Bereits 2001 hatte die Bundeswertpapieraufsicht bei einer Vor-Ort-Prüfung große Missstände bei AvW festgestellt. Etwa dass der Firmenchef die Kurse seiner Genussscheine selbst berechnet hatte. Bei einer Stichproben Untersuchung der Anlegerprofile wurde auch festgestellt, dass viele Verträge nicht korrekt ausgefüllt waren. Ein Gesetzesverstoß. Trotzdem blieb die Aufsicht untätig und ließ sich von den Argumenten der Firmenanwälte überzeugen.
Republik soll Verluste ersetzen
Die Anlegervertreter der Wiener Kanzlei Pascher & Schostal beziehen sich in ihrer Klage auf das Gerichtsgutachten. Sie argumentieren, dass dem Kläger durch eine rechtswidrige Unterlassung der Aufsichtspflicht Schaden entstanden sei. Nun soll die Republik, sprich alle anderen Steuerzahler, die Verluste ersetzen. Bei der Finanzprokuratur, die die Republik vertritt, bestätigt man, dass eine Klage eingegangen ist.
Verfahren kann Jahre dauern
Ansonsten gibt es keine Stellungnahme. Ob die Kläger Recht bekommen, bleibt abzuwarten. Erfahrungsgemäß dauern derartige Verfahren oft mehrere Jahre. Das Amtshaftungsverfahren wegen Fehler der Finanzmarktaufsicht beim Finanzdienstleister AMIS, läuft bereits seit vier Jahren und wurde zuletzt in die erste Instanz zurückverwiesen.