Zu ähnlich einer Haft
"Mitwirkungspflicht": Verfassungsexperten skeptisch
Die neuen Regeln für Asylwerber seien verfassungskonform. Das sagt die Regierung bei der Vorstellung des koalitionsinternen Kompromisses. Verfassungsexperten sind allerdings skeptisch. Ihnen ist die Mitwirkungspflicht zu ähnlich einer Haft.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 07.09.2010
Mayer: Widerspricht EU-Recht
So wie die Regierung sich das vorstellt wird das laut Meinung von Verfassungsrechtler Heinz Mayer wohl nicht gehen. Zwar könne die Behörde von einem Asylwerber verlangen, am Verfahren mitzuwirken, aber wenn jemand eine Anlage nicht verlassen kann, dann sei das als Haft zu qualifizieren und nicht zulässig.
Dass sich Asylwerber ununterbrochen im Erstaufnahmezentrum aufhalten müssen, geht für Heinz Mayer zu weit. Denn wenn man nach stundenlangen Vernehmungen einmal spazieren gehen möchte und dann verhaftet werde, sei das unzulässig.
Zudem würde eine Haft für Asylwerber EU-Recht widersprechen. Die EU-Richtlinie verbietet einen Asylwerber in Haft zu nehmen nur weil er Asylwerber ist.
Öhlinger: Am Rande der Verfassungsmäßigkeit
Mit seiner Skepsis steht Heinz Mayer nicht allein da. Auch Verfassungsexperte Theo Öhlinger hat bedenken, wenngleich er in seiner Beurteilung nicht ganz so hart ist wie Mayer. Es sei eine Reglung am Rande der Verfassungsmäßigkeit. Es werde auf die Details ankommen.
Wichtig sei vor allem, dass ein menschenwürdiger Aufenthalt im Erstaufnahmezentrum möglich ist. Man müsse etwa die Situation von Familien berücksichtigen, diese Details werden entscheidend für die Verfassungsmäßigkeit sein.
Überhaupt werde es darauf ankommen, wie die Bestimmung in der Praxis gehandhabt wird: schikanös oder mit einem Entgegenkommen. Leider gebe es die Erfahrung in Österreich, dass Asylbehörden zu einer eher schikanösen Behandlung neigen würden, so Öhlinger.
Der Teufel steckt also einmal mehr im Detail.