Anwesenheitspflicht überzogen

Asyl: Kritik an Mitwirkungspflicht

Zufrieden mit der neuen Asyl-Regelung und der Mitwirkungspflicht ist nur die Regierung. In den Augen von FPÖ und BZÖ geht der Plan nicht weit genug. Die Grünen halten es für möglich, dass das Gesetz verfassungswidrig ist. Herbe Kritik kommt auch von Hilfsorganisationen.

Abendjournal, 07.09.2010

Küberl: Anwesenheitspflicht überzogen

Dass Asylwerber am Verfahren mitwirken sollen, damit kann Caritas-Präsident Franz Küberl noch leben. Dass sie das Erstaufnahmezentrum mehrere Tage lang nicht verlassen sollen, das geht ihm allerdings zu weit. "Diese Anwesenheitspflicht ist überzogen. Alles, was nach Haft riecht, soll und muss tunlichst vermieden werden. Die Leute kommen aus despotischen Ländern zu uns, und sie sollen Demokratie und Rechtsstaat kennenlernen."

Chalupka: Schlechtes Signal

Ins selbe Horn stößt Michael Chalupka von der Diakonie. "Es gab auch jetzt schon Mitwirkungspflichten, die sehr rigoros sind, nämlich dass man zum Beispiel den Bezirk nicht verlassen darf. Jetzt setzt man noch eins drauf und verwährt den Menschen, dass sie 5 Tage lang das Lager verlassen und eine unabhängige Rechtsberatung in Anspruch nehmen können. Das ist ein schlechtes Signal."

Mayer: Haft zu ähnlich

Zusätzlich zu dieser Kritik hegen Verfassungsexperten auch rechtliche Bedenken. Für Heinz Mayer ähnelt das, was die Regierung vorsieht, zu sehr einer Haft, und das sei verfassungsrechtlich höchst problematisch. "Wenn das so gedacht ist, dass jemand ein Haus oder eine Anlage nicht verlassen darf, unabhängig davon, ob ihn die Behörde gerade braucht oder nicht, dann ist das wohl als Haft zu qualifizieren und nicht zulässig."

Öhlinger: Schikanöse Behandlung

Skepsis auch bei Theo Öhlinger: Für ihn befindet sich die Regelung am Rande der Verfassungsmäßigkeit. Es werde darauf ankommen, wie die Bestimmung in der Praxis gehandhabt wird, sagt Öhlinger. "Sie kann schikanös oder mit einem gewissen Entgegenkommen gehandhabt werden." Leider hätten Erfahrungen gezeigt, dass Asylbehörden in Österreich eher zu einer schikanösen Behandlung neigen. Noch lange kein Ende also in der Diskussion um die Mitwirkungspflicht.