Frau wegen Ehebruchs verurteilt
Iran überprüft geplante Steinigung
Im Iran ist die geplante Steinigung einer Frau vorerst gestoppt worden. Die Strafe der wegen Ehebruchs verurteilten Sakineh Mohammadi-Ashtiani wird jetzt von den Behörden aufs Neue geprüft. Weltweit haben sich Politiker und Menschenrechtsorganisationen für sie eingesetzt. Bis heute hatte der Iran sich immer geweigert das Urteil aufzuheben.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 08.09.2010
Auch Barroso schaltete sich ein
Der Fall von Sakineh Mohammadi-Ashtiani hat dem Iran internationale Kritik eingebracht. Sowohl Politiker aus vielen Ländern, als auch Menschenrechts Organisationen haben weltweit gegen die Steinigung der 43 Jährigen Witwe protestiert. Gestern hatte sogar José Manuel Barroso im Rahmen seiner Rede zu Lage der Union den Fall erwähnt und sich über das Urteil empört gezeigt.
Iran: Vorerst gestoppt
Heute meldete sich ein Sprecher des Iranischen Außenministeriums zu Wort. Er verkündete dass vorerst die öffentliche Steinigung gestoppt wurde.
Er hat auch darauf hingewiesen, dass die internationalen Proteste auf Grund falscher Informationen stattfinden würden.
Angeblich sei Ashtiani, nach der Veröffentlichung eines Photos in der westlichen Presse ausgepeitscht worden. Das ist falsch, sagte der Sprecher des Außenministeriums. Man habe ihr das Photo gezeigt, und es sei deutlich zu sehen gewesen, dass es sich nicht um dieselbe Frau gehandelt habe. Und der Sprecher weiter: Es sei nur der Versuch, der Einmischung in inner-iranische Angelegenheiten.
Zweiter Prozess läuft noch
Artikel 102 des iranischen Strafgesetzbuches besagt, dass wenn ein Mann oder eine Frau des Ehebruchs überführt werden, sie gesteinigt werden sollen. Dabei soll der Mann bis zur Taille, die Frau bis zu Brust in die Erde eingegraben werden.
Aber Ashtiani sei nicht nur des Ehebruchs angeklagt sondern auch wegen der Beteiligung an der Ermordung ihres Ehemanns. Sollte sie in diesem zweiten Anklagepunkt schuldig gesprochen werden, so droht ihr nicht die Steinigung sondern der Tod durch Erhängen.