Aberkennung künftig möglich
Parteienförderung wird reformiert
Die Reform der staatlichen Akademieförderung hat am Dienstag den Ministerrat passiert. Damit ist es künftig möglich, dass jeder der fünf Parteiakademien ein Teil der staatlichen Förderung aberkannt werden kann - sofern ein Mitarbeiter einer Akademie wegen Verhetzung verurteilt wird.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 14.09.2010
Verschärfte Bestimmungen
Die Förderung der Parteiakademien wird auf neue Beine gestellt. Weiterhin wird nicht wenig Geld an die Fortbildungseinrichtungen der politischen Parteien fließen, aber die Bestimmungen für dessen Bezug werden etwas verschärft. Der Grund ist ein anlassbezogener: In einer Veranstaltung der FPÖ-Parteiakademie soll gegen Muslime gehetzt worden sein.
Geld für Bildungsarbeit der Parteien
Insgesamt knapp 11,6 Millionen Euro kassieren die Parlamentsparteien heuer für ihre Parteiakademien - abgestuft nach Größe: von über drei Millionen für das SPÖ-Rennerinstitut bis zu eineinhalb Millionen für die BZÖ-Zukunftsakademie. Grundsätzlich soll durch diese Unterstützung die politische Bildungsarbeit der Parteien gefördert werden, von der Weiterbildung für die Funktionäre bis hin zur Arbeit an Parteiprogrammen.
Anlassfälle
Die nun erfolgte Novellierung der Förderung kann durchaus als Lex FPÖ bezeichnet werden. Denn in einem ihrer Fortbildungsseminare war es, dass gegen den Islam gehetzt und der Koran als böse bezeichnet wurde, was durch die Undercover-Reportage einer Journalistin aufflog.
Und in einem FPÖ-Wahlkampf-Comic, der - ebenfalls unter Bildungsarbeit laufend - den Kampf von Parteiobmann Strache gegen eine zentralistische EU verherrlichte, sieht ein Gutachten keiner einzigen der rechtlich vorgesehenen Zielsetzungen der Akademieförderung entsprochen.
Außerdem haben zuletzt alle Parteien mit Ausnahme der Grünen die Mittel für Internationale Bildungsarbeit, die ebenfalls an sie ausgeschüttet werden, nicht zweckentsprechend verwendet.
Reform jetzt
Nun wird also einiges neu geregelt: Ein Teil der Mittel kann zurückgefordert werden, wenn in Parteiakademien gehetzt oder verleumdet wird und es deshalb zu einer Verurteilung kommt.
Spaltet sich eine Partei - was ja schon des Öfteren vorgekommen ist - und verliert dadurch die Klubstärke im Nationalrat, verliert sie auch ab diesem Stichtag den Anspruch auf Förderung. Und wird nicht genügend Geld für die internationale Bildungsarbeit aufgewendet, muss zumindest ein Teil davon zurückgezahlt werden.
"Ein gutes Gesetz"
Nach dem Ministerrat, in dem diese Neuregelung heute beschlossen wurde, lobte sich die Regierung dafür selbst: "Ein gutes Gesetz, das uns in allen politischen Spektren Handlungsmöglichkeiten gibt",
erklärt Vizekanzler Josef Pröll (ÖVP).
Ball ans Parlament
Eine Neuregelung der Parteispenden bzw. deren Offenlegung, die man in einem Aufwaschen gleich mitbeschließen hätte können, ist bisher nicht erfolgt. Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) stellt sie aber noch für heuer in Aussicht - spielt den Ball freilich zurück ans Parlament: Es sei ausgemacht, die Transparenz der Parteispenden - für die er sehr sei - auf parlamentarischer Ebene zu lösen, "allerdings mit dem Zeitlimit noch heuer".
Neben der Akademieförderung gibt es natürlich noch die klassische Parteienförderung aus öffentlichen Mitteln. Da werden heuer rund 170 Millionen Euro auf den Tisch gelegt.