Mehr Rechte für Kreditnehmer
Kredite werden besser vergleichbar
Kreditangebote der Banken waren für Konsumenten bisher kaum vergleichbar. Seit Juni sollte das einfacher sein: Banken müssen für Neukredite ein Musterangebot vorlegen, aus dem alle Kosten des Kredits hervorgehen. Außerdem kann man den Kreditvertrag innerhalb von zwei Wochen kündigen. Die Arbeiterkammer fordert jetzt weitere Verbesserungen des Gesetzes.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 22.09.2010
Kredite vergleichbar machen
Was auf den ersten Blick ein gutes Kreditangebot ist, kann sich letztendlich doch als zu teuer herausstellen: Das neue Verbraucherkreditgesetz soll Konsumenten vor solchen unliebsamen Überraschungen bewahren und es ihnen leichter machen, die wahren Kreditkosten zu vergleichen.
Musterofferte mit allen Kosten Pflicht
In einem Musteroffert muss die Bank jetzt alle Kosten des Kredits auflisten, erklärt Arbeiterkammer-Experte Christian Prantner: "Es muss jetzt auf einen Blick ersichtlich sein, welche einmaligen Kosten, welche laufend verrechneten Kosten verrechnet werden, welche Zinssätze verrechnet werden, von was die abhängen."
Effektivzins muss angegeben werden
Denn oft wurde nicht der so genannten Effektivzins angegeben, sondern den Nominalzins: Dieser enthält aber nicht die Gesamtkosten des Kredits. Das neue Gesetz schreibt vor, dass immer auch der Effektivzins klar und deutlich angegeben werden muss. Außerdem müssen Mehrkosten als früher in den Effektivzins eingerechnet werden. Nur so könne man die Angebote wirklich vergleichen, sagt Prantner: "Wir werden genau schauen, ob die Banken das auch genau umsetzten. Bei Beratungsgesprächen fallen viele Kosten unter den Tisch."
Verpflichtende Versicherungen
Eine Nachbesserung fordert die Arbeiterkammer bei den Kreditrestschuldversicherungen, die von den meisten Banken von den Kunden verlangt werden, wenn man einen Kredit abschließt. Die Prämie dafür müsse immer in die Gesamtkosten einberechnet werden, verlangt AK-Experte Prantner: "Viele Banken rechnen diese nicht mit ein. Wir fordern im Gesetz eine Klarstellung."
Zwei Wochen Rücktrittsmöglichkeit
Neu ist auch ein 14-tägiges Rücktrittsrecht von Kreditverträgen, auch hier wünscht sich die Arbeiterkammer eine Ausweitung. Sie sollte vereinheitlicht werden und auch für Leasingverträge gelten. Und auch Verträge mit Kreditvermittlern, für die jetzt hohe Stornogebühren verlangt werden, sollten künftig innerhalb von zwei Wochen kostenlos aufgelöst werden können.