Beteiligung an Buback-Mord?

Ex-RAF-Terroristin Becker wieder vor Gericht

In Deutschland muss sich die frühere RAF-Terroristin Verena Becker heute vor Gericht verantworten. Ihr wird vorgeworfen, Mittäterin bei der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seinen Begleitern im April 1977 in Karlsruhe gewesen zu sein.

Morgenjournal, 30.09.2010

Tagebuchnotiz als Indiz

Möglicherweise hatte Verena Becker längst mit ihrer Vergangenheit als Terroristin abgeschlossen. "Natürlich würde ich es heute nicht mehr machen", schrieb sie 2008 in einer tagebuchähnlichen Notiz. Das Schriftstück, das bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt wurde, könnte nun ein Problem für die 58-Jährige werden: Die Bundesanwaltschaft sieht darin ein Indiz, dass Becker am Mordanschlag auf den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 beteiligt war.

Politisiert nach Ohnesorg-Tod

1971/72 schließt sich die junge, schlanke Frau der "Bewegung 2. Juni" an, einer Terrorgruppe, die sich nach dem Todestag des bei einer Demonstration erschossenen Studenten Benno Ohnesorg benannt hatte. Becker, so das OLG Stuttgart, "interessierte sich dabei weniger für theoretische und ideologische Fragen, sondern mehr für praktische Aktionen". Becker beteiligt sich an einem Bombenanschlag auf einen britischen Jachthafen in Berlin, bei dem ein Mensch ums Leben kommt. Sie ist damals keine 20 Jahre alt.

Becker freigepresst und flieht in Jemen

1974 wird sie wegen ihrer Beteiligung an dem Anschlag zu sechs Jahren Jugendstrafe verurteilt. Schon ein Jahr später wird sie von der "Bewegung 2. Juni" im Austausch gegen den entführten CDU-Politiker Peter Lorenz freigepresst. Becker flieht in den Jemen. In einem Militärlager trainiert sie den Kampf mit Waffen und lernt Mitglieder der Roten Armee Fraktion kennen. Becker schließt sich der RAF an.

Nicht wegen Buback-Mord verurteilt

Am 7. April 1977 ermorden RAF-Terroristen in Karlsruhe den Generalbundesanwalt Siegfried Buback. Vier Wochen später werden Verena Becker und Günter Sonnenberg in Singen verhaftet. Bei der Festnahme liefern sie sich eine Schießerei mit den Polizisten. Im Gepäck der beiden findet die Polizei das automatische Gewehr, mit dem Siegfried Buback ermordet wurde. Im Dezember 1977 verurteilt das OLG Stuttgart Becker wegen der Schießerei bei ihrer Festnahme zu lebenslanger Haft wegen mehrfachen Mordversuchs. Ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen der Beteiligung am Buback-Mord wird nach dem Urteil eingestellt, weil die Beweise damals nicht ausreichen.

Informationen an Verfassungsschutz

Im Gefängnis soll Becker Kontakt zum Verfassungsschutz gesucht haben. Medienberichten zufolge hat sie in umfangreichen Vernehmungen RAF-Insiderwissen weitergegeben. 1989 begnadigt der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker Verena Becker. Sie lässt sich wieder in Berlin nieder.

Beteiligung an Buback-Mord?

Erst 2009 entdecken die Ermittler DNA-Spuren Beckers an Briefumschlägen der Bekennerschreiben, die nach dem Mord an Buback verschickt wurden. Mittlerweile ist die Bundesanwaltschaft überzeugt, dass Becker auch bei der Entscheidung für den Anschlag sowie der Planung und Vorbereitung eine maßgebliche Rolle gespielt hat. (Text: DPA, Red.)