Beschwerde in Straßburg

Habsburg klagt gegen Kandidaturverbot

Nach vielen Experten hat zuletzt auch Bundespräsident Heinz Fischer gefordert, das Habsburger-Kandidaturverbot bei Präsidentenwahlen aufzuheben. Bis auf die SPÖ waren diesbezüglich alle Parteien einig. Doch weil es Ulrich Habsburg zu langsam geht bis neue politische Fakten geschaffen werden, hat er jetzt beim Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg geklagt.

Morgenjournal, 05.10.2010

Hoffnung auf Straßburg

Ulrich Habsburg-Lothringen hat zwar im Frühling die nötigen Unterstützungsunterschriften für eine eigene Kandidatur gar nicht zusammengebracht. Er hätte also auch, wenn es von Gesetzes wegen erlaubt wäre, nicht zur Wahl antreten können. Dennoch ficht er jetzt die österreichische Gesetzeslage an, die Mitgliedern ehemals regierender Häuser eine Kandidatur zum Bundespräsidenten verbietet. Der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg soll entscheiden. Habsburg erwartet eine für ihn positive Antwort und begründet seinen Optimismus mit Aussagen der OSZE und von Bundespräsident Fischer.

Frist beachtet

Habsburg habe mit seiner Klage lange gewartet, erklärt sein Anwalt Rudi Vouk, in der Hoffnung, dass die Parteien von sich aus tätig werden und den Paragraphen ändern würden. Doch das sei bisher nicht geschehen, und man müsse auch die Frist von sechs Monaten nach der Bundespräsidentenwahl beachten. Daher habe man jetzt die Beschwerde in Straßburg einreichen müssen - "wegen Verletzung des Menschenrechts auf Teilhabe an demokratischen Wahlen".

Offenes Thema Restitution

Ginge es nach der ÖVP, wäre das Habsburg-Kandidaturverbot ruck-zuck aufgehoben. Verfassungssprecher Wilhelm Molterer verweist auf den Antrag seiner Partei, der schon seit dem Frühjahr im Parlament liegt. Demnach sei gleichzeitig auch klarzustellen, dass damit Restitutionsfragen nicht berührt seien. Molterer kündigt an, die Gespräche neuerlich aufzunehmen, und hofft, "den Widerstand der SPÖ überwinden zu können."

Grundsätzliche SPÖ-Bereitschaft

Doch der angesprochenen Entflechtung von Kandidatur und vermögensrechtlichen Fragen traut die SPÖ nicht. Sie befürchtet offenbar noch immer, dass Habsburger wieder Ansprüche auf ehedem enteignete Güter oder gar Herrschaftsansprüche stellen könnten. Allerdings hat das mit dem Verbot, für das Präsidentenamt zu kandidieren, formal gar nichts zu tun - es sind zwei getrennte Materien. Dennoch sagt SPÖ-Klubobmann Josef Cap: "Das sind Dinge, die vorher noch geklärt werden müssen." Aber grundsätzlich gebe es Bereitschaft, die Sache in Angriff zu nehmen - "noch in diesem Herbst", so Cap.

Ulrich Habsburg-Lothringen wird's freuen. Er spekuliert nämlich damit, es eventuell selbst bei der nächsten Bundespräsidentenwahl 2016 noch einmal zu versuchen.