Bund soll Ländern Ziele vorschreiben

Stöger will große Spitalsreform

Um die Kostenexplosion im Spitalsbereich einzudämmen, will Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) die Rahmenbedingungen für die heimischen Spitäler völlig umkrempeln: Der Bund soll künftig per Gesetz Ziele vorgeben. Und Länder, die diese Ziele nicht erfüllen, sollen weniger Geld erhalten als bisher.

Morgenjournal, 03.11.2010

Zwei "heilige Kühe"

Die Spitalskosten in Österreich steigen ungebremst und sie steigen deutlich stärker als das Wirtschaftswachstum. Bleibt es dabei, droht der finanzielle Kollaps des gesamten Gesundheitssystems. Damit es nicht so weit kommt, will Gesundheitsminister Stöger nicht nur eine "heilige Kuh" schlachten, sondern gleich zwei: die Verteilung der Kompetenzen und die Zuteilung von Finanzmitteln.

Ein Gesetz für Österreich

Künftig soll nach den Vorstellungen Stögers nur mehr der Bund für die Spitalsgesetze zuständig sein. Neun unterschiedliche Bundesländergesetze wie bisher würden nämlich viele negative Folgen nach sich ziehen, sagt Stöger, nämlich unterschiedliche Leistungsangebote und Regelungen für Krankenanstalten und unterschiedliche Selbstbehalte. "Das sollte sich ändern und es sollte nur mehr ein gemeinsames Gesetz für ganz Österreich geben."

Geld bei Zielerfüllung

Der Bund wäre so für die gesamte Spitalsplanung zuständig und könnte entsprechende Verordnungen erlassen, die Ausführung bliebe bei den Ländern, so Stöger. Allerdings - und damit wären wir bei der zweiten "heiligen Kuh" - Bundesgelder sollen nicht mehr so wie bisher automatisch an die Spitäler, fließen sondern nur mehr dann, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. "Die Krankenkassen und der Bund zahlen 65 Prozent in den Spitälern, und dafür soll auch der Bund mitgestalten können, wohin sich die Spitäler entwickeln. Das wollen wir über eine Zielsteuerung schaffen."

Zentrale Zielvorgabe

Der Bund will künftig österreichweit einheitliche Ziele für die Spitäler vorgeben. So könnte etwa festgelegt werden, dass jedes Krankenhaus eine Geriatrie-Station braucht, eine Geburtenstation nur mehr dann wie bisher finanziert wird, wenn mindestens 500 Entbindungen pro Jahr stattfinden, oder dass ein Basiskrankenhaus im Umkreis von 20 oder 30 Kilometern reicht.

Kostenbremse

Der Ausbau von zwei Spitälern, die sehr knapp beieinander liegen, wie etwa im Fall von Baden und Mödling in Niederösterreich, hätte dann negative finanzielle Folgen, so Stöger: "Die Landesregierung müsste sich dann sehr genau überlegen, ob sie das finanzieren kann." Wenn kein Einklang mit den Zielen des Bundes besteht, sollten mindestens 50 Prozent der bisherigen Bundesmittel gekürzt werden, so Stöger. Dadurch würden nicht nur die Kosten gedämpft, sondern auch jenes Angebot entstehen, das die Patienten wirklich brauchen, also etwa mehr Pflegebetten und mehr spezialisierte Krankenhäuser. Zu Schließungen von Standorten würde es nicht kommen, betont Stöger, einzelne Abteilungen würden sogar neu entstehen, andere dafür zusammengelegt.

Länder müssten zustimmen

Stöger will sein Konzept mit dem nächsten Finanzausgleich, also 2014, umsetzen. Allerdings braucht er dafür nicht nur eine zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament, sondern auch die Unterstützung der Bundesländer. Ob diese aber im Spitalsbereich bereit sind, Kompetenzen abzugeben, darf bezweifelt werden - das zeigt nicht zuletzt die laufende Schuldiskussion.