Nach Niederlage vor Oberstgericht

Meinl-Bank klagt jetzt Anleger

Die Meinl-Bank will offenbar Urteile des Obersten Gerichtshofs (OGH) nicht akzeptieren. Das Höchstgericht hat entschieden, dass die Meinl Bank Anleger in die Irre geführt hat. Es ging um das Risiko der Meinl-European-Land-Wertpapiere. Jetzt dreht die Bank den Spieß um und klagt die Anleger, gegen die sie vor dem OGH verloren hat.

Morgenjournal, 06.11.2010

Gegenklage wegen "Irreführung"

Wie tief die Meinl-Anwälte auch in der juristischen Trickkiste wühlen, an der Niederlage vor dem Obersten Gerichtshof können sie nichts mehr ändern. Was die Meinl-Bank jetzt vorhat, klingt aber nach einem Revanche-Foul an eben diesen Anlegern. Die Bank will die Anleger wegen Irreführung klagen, jene Anleger, die von der Bank selbst laut OGH-Urteil in die Irre geführt worden.

Vertraut, verloren, geklagt

Soweit, so verwirrend - kurz die Vorgeschichte: Die Meinl-Bank hat Wertpapiere der ehemaligen Meinl-European-Land (MEL) verkauft - sehr riskante Wertpapiere, wie sich herausgestellt hat. Die Bank hat die MEL-Papiere aber als sichere Geldanlage beworben. Sie hat die Anleger aber ein Dokument unterschreiben lassen, in dem sie das Risiko akzeptiert haben, dass das ganze veranlagte Geld verloren gehen könnte. Das ist zwei Anlegern auch passiert, 20.000 Euro haben sie verloren und geklagt. Der Oberste Gerichtshof hat den beiden Recht gegeben. Die Anleger hätten zurecht auf die Werbebotschaft vertraut, das Dokument habe keine Rolle gespielt.

Bank geht zur höchsten Instanz

Da hakt die Meinl-Bank jetzt ein. Die Anleger hätten mit ihrer Unterschrift bestätigt, dass sie zu großem Risiko bereit gewesen seien. Hinterher zu behaupten, sie hätten eine sichere Anlageform gewollt, das sei eine Täuschung, so das Argument der Meinl-Bank. Ein Sprecher der Bank findet diese Vorgangsweise nicht unsozial. Das österreichische Recht gebe diese Möglichkeit, die Meinl Bank will den Fall bis zur höchsten Instanz durchkämpfen. Ein Anwalt der Anleger nennt die Vorgangsweise der Bank unmenschlich. Die Anleger hätten nach einem Höchstgerichtsurteil ihr Geld zurückbekommen und müssten sich jetzt noch einmal vor Gericht herumschlagen.