30 Fälle in zwei Monaten

Elektronische Fußfessel im Einsatz

Seit zwei Monaten können in Österreich Strafgefangene oder Untersuchungshäftlinge in den elektronisch überwachten Hausarrest überstellt werden. 30 Personen tragen bereits eine derartige elektronische Fußfessel, die meisten sind Strafgefangene. Aber es gibt auch bereits Untersuchungshäftlinge, denen der elektronisch überwachte Hausarrest gewährt wurde.

Morgenjournal, 08.11.2010

Elsner wartet noch

Das Oberlandesgericht Wien wird diese Woche darüber entscheiden, ob Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner nicht doch mit einer elektronischen Fußfessel die Haftanstalt verlassen kann. Der Richter hatte dieses Ansinnen ja abgelehnt, Elsner hat gegen diese Entscheidung berufen. Zwei Untersuchungshäftlinge tragen bereits die elektronische Fußfessel: einer in Feldkirch und einer in Graz, so die Information des Justizministeriums.

Vom Gefängnis in den Hausarrest

In den meisten Fällen kommt der elektronisch überwachte Hausarrest jedoch bei rechtskräftig verurteilten Strafgefangenen zur Anwendung: 28 Personen konnten die Haftanstalt auf diese Weise bereits verlassen: die meisten, nämlich sieben, in Niederösterreich, vier in Kärnten und jeweils drei in Wien, Salzburg und in der Steiermark. Die meisten Strafgefangenen haben schon eine gewisse Zeit im Gefängnis verbracht. Etwa ein Viertel wird direkt nach dem Urteil in den elektronischen Hausarrest überstellt - also vor der Verbüßung der Strafe im Gefängnis.

Bis zu 100 Fußfesselträger bis Jahresende

Insgesamt sind bereits rund 240 Anträge auf elektronisch überwachten Hausarrest eingegangen, knapp jeder zweite Antrag wird wegen Formfehlern zurückgewiesen und muss ergänzt werden. Gut 60 Anträge werden zur Zeit gerade von der Bewährungshilfeorganisation Neustart geprüft. Bis Jahresende sollen nach Angaben des Justizministeriums rund 100 Personen mit einer Fußfessel überwacht werden.

Umstrittenes Projekt

Das Projekt elektronische Fußfessel galt bereits vor der Einführung als umstritten. So kritisierte etwa die FPÖ, dass der Auftrag vom Ministerium nicht an den besten Bieter vergeben worden sei. Der Rechnungshof wird nun die Ausschreibung und die Anschaffung der elektronischen Überwachung prüfen.