Seniorenrat droht mit Verfassungsgerichtshof

Alleinverdienerabsetzbetrag nicht streichen

Die Pensionistenvertreter Andreas Khol und Karl Blecha wehren sich weiter vehement gegen die Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrages für Pensionistinnen und Pensionisten. Die beiden drohen jetzt, zum Verfassungsgerichtshof zu gehen.

Mittagsjournal, 15.11.2010

Blecha: "Vertrauensbruch"

Der Alleinverdienerabsetzbetrag für Senioren müsse bestehen bleiben, sind sich Andreas Khol, ÖVP, und Karl Blecha, SPÖ, einig. Eine Streichung wäre für Blecha nicht akzeptabel, weil es einen Vertrauensbruch darstelle, weil es eine kalte Enteignung wäre, sagt Blecha. Insgesamt rund 200.000 Pensionistinnen und Pensionisten seien von der Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrages von rund 30 Euro betroffen, so die Seniorenvertreter.

Khol: "Trotz Erhöhung weniger Penison"

Diese Maßnahme treffe auch Pensionisten-Ehepaare, die eine Ausgleichszulage vulgo Mindestpension beziehen, sagt Andreas Khol. Ein Ehepaar, das von 1200 Euro im Monat Pension des einen leben müsse, verliere durch die Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrags diese 30 Euro und trotz Pensionserhöhung von 1,2 Prozent bekämen tausende Menschen weniger an Pension als sie bisher bekommen haben, so Khol.

"Wohlerworbenes Recht"

Der Absetzbetrag werde seit über 40 Jahren ausbezahlt und sei deshalb ein wohlerworbenes Recht, so die Pensionistenvertreter. Zudem sei die Abschaffung deshalb ungerecht, da die Lebenssituation von Seniorinnen und Senioren nicht mit jener von Erwerbstätigen gleichgesetzt werden könne. Erwerbstätige könnten ja noch arbeiten gehen und Pensionsrechte erwerben. Bei Pensionistinnen und Pensionisten sei das nicht mehr möglich, so das Argument.

Änderung der Altersteilzeit

"Gegebenenfalls werden wir ein Musterverfahren beim Verfassungsgerichtshof anstrengen und alle Instanzen beschreiten", sagt Andreas Khol. Statt beim Alleinverdienerabsetzbetrag sollte andernorts gespart werden. Khol und Blecha schlagen eine Änderung bei der Altersteilzeit vor. Die Möglichkeit, die Altersteilzeit in einem Block zu absolvieren, sollte gestrichen werden, so der Vorschlag. Blocken bedeutet, dass die Betroffenen beispielsweise den ersten Teil der Altersteilzeit voll arbeiten und dafür den zweiten Teil sozusagen im Zeitausgleich sind. Das würde leicht jene rund 30 Millionen Einsparungen bringen, die beim Absetzbetrag vorgesehen waren.

Keine Änderung beim Pflegegeld

Ebenfalls verzichten könnte man laut Ansicht der Seniorenvertreter auf die Änderungen beim Pflegegeld. Der Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 soll laut Plan der Regierung verschärft werden. Auch das müsste nicht sein, wenn man einerseits die Einstufungs-Kriterien vereinheitlicht und andererseits die Zahl der Verwaltungsstellen im Pflegebereich reduzieren, von 290 auf 9.