Haftprüfung von Assange in London

Zeger: WikiLeaks-Aktionen legal

In London versuchen die Anwälte von WikiLeaks-Aufdecker Julian Assange, ihren Mandanten auf Kaution frei zu bekommen. Assange droht in Schweden ein Prozess wegen Vergewaltigung. Die WikiLeaks-Enthüllungen und auch das Lahmlegen von Servern mehrerer Kreditkarten- und Zahlungsfirmen sind nach Ansicht des österreichischen Datenschützers Hans Zeger nicht ungesetzlich.

Morgenjournal, 14.12.2010

"Diskutable Form der Notwehr"

Kreditkartenunternehmen kündigten die Zusammenarbeit mit WikiLeaks auf, wenig später waren die Server der Unternehmen lahmgelegt. Und WikiLeaks finanziert sich über Spenden, die in den USA nahezu ausschließlich über Kreditkarten überwiesen werden. Datenschützer Hans Zeger hält dies für eine diskutable Form der Notwehr. Schließlich habe der Internet-Bezahldienst PayPal völlig korrekte und rechtskonforme Zahlungen nicht mehr weitergeleitet. "Das ist so, wie wenn eine Bank meine Geldeinlage nicht mehr herausrückt, weil sie erfahren hat, ich sei betrunken Auto gefahren."

Rechtlich gerechtfertigt

Zwar kann WikiLeaks eine Klage einbringen - aber bis zu einer Entscheidung dauere es meist Jahre, sagt Zeger. Und das bürgerliche Recht rechtfertige dann eine Notwehrmaßnahme, wenn eine andere Hilfe zu spät komme. Wenn man auf das Geld angewiesen sei, könne man nicht drei Jahre auf ein Zivilverfahren warten.

Auch Gegenmeinungen

Im österreichischen Bundeskriminalamt sieht man das anders: Einen Server lahmzulegen sei prinzipiell ein strafrechtlicher Tatbestand, und dieser könne verfolgt werden. In Österreich gebe es aber bisher keine Amtshandlungen in Zusammenhang mit WikiLeaks.

"Gläserner Staat statt gläserne Bürger"

Auch die Veröffentlichungen von WikiLeaks hält Datenschützer Hans Zeger für in Ordnung - zu den Grundrechten gehörten die Privatsphäre der Bürger als auch die Meinungsfreiheit. Der Staat dürfe nicht für sich in Anspruch nehmen, dass er so etwas wie Privatsphäre habe, sagt Zeger. Das stehe nur dem einzelnen Bürger zu. "Es ist wichtig, dass wir einen gläsernen Staat statt gläserner Bürger haben." Auch in Österreich fielen staatliche Dokumente oder das Handeln von Organen des Staates nicht unter Datenschutzbestimmungen.

Man könne prüfen, ob Teile der Informationen unter das Amtsgeheimnis fallen oder unter ein Betriebsgeheimnis. Doch das Interesse der Öffentlichkeit daran, dass diese Berichte publik werden, sei eindeutig höher zu bewerten als das Interesse des Staates, diese geheim zu halten.

Haftprüfung in London

Morgenjournal, 14.12.2010

Eine Woche nach der Festnahme des Wikileaks-Gründers Julian Assange findet Dienstagnachmittag eine erneute Anhörung vor einem Londoner Gericht statt. Es wird erwartet, dass Assanges Anwalt Mark Stephens ein weiteres Mal versucht, seinen Mandaten auf Kaution freizubekommen. Assange wird in Schweden wegen mutmaßlicher sexueller Vergehen gesucht. Nachdem ein EU-weiter Haftbefehl gegen ihn ausgestellt worden war, hatte sich der Australier der Polizei gestellt. Ein Richter in London hatte vergangene Woche entschieden, dass Assange in Haft bleiben muss und nicht auf Kaution auf freien Fuß darf, da Fluchtgefahr bestehe.

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