Verfolgung von Sexualstraftätern oft schwierig
Kinderpornos: Gesetzeslücken in Österreich
Der jüngste Kinderporno-Fall zeigt Gesetzeslücken in Österreich auf. So konnten mangels gesetzlicher Regelungen rund 50 Kinderporno-Konsumenten nicht ausgeforscht werden. Und Schulen oder Kindergärten erfahren zum Teil nicht, ob über einen Sexualstraftäter ein Berufsverbot verhängt worden ist.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal 20.12.2010
Keine Einsicht in Sexualstraftäterdatei
Seit dem Gewaltschutzgesetz 2009 können Strafrichter Berufsverbote aussprechen - etwa für Lehrer oder Kindergärtner, die ein Sexualdelikt begangen haben. Das Berufsverbot scheint dann in der Sexualstraftäterdatei auf. Aber Landesschulbehörden, Jugendämter und Kindergärten können in diese Sexualstraftäterdatei keine Einsicht nehmen, um zu erfahren ob gegen einen Bewerber ein Berufsverbot besteht. Laut Christian Pilnacek, Sektionschef im Justizministerium, müssten für eine lückenlose Regelung alle neun Landtage Beschlüsse fassen und die Auskunft über Sexualstraftäter erlauben.
Berufsverbot bei Gefahr
Unter den 107 Kinderporno-Konsumenten, die zuletzt bei der "Aktion Charly" erwischt worden sind, waren zwei Lehrer und ein Kindergärtner. Ob sie nun ein Berufsverbot bekommen, steht nicht fest. Laut Pilnacek müssen die Richter abwägen und ein Berufsverbot dann verhängen, wenn die Gefahr besteht, dass etwa ein Lehrer unter Ausnutzung seines Autoritätsverhältnisses ein Sexualdelikt begeht.
Vorratsdatenspeicherung fehlt
Rund 50 Kinderporno-Konsumenten, die eine Luxemburger Internetseite angeschaut hatten, konnte die österreichische Polizei erst gar nicht ausforschen. Und zwar weil es in Österreich noch kein Gesetz zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung gibt, vermutet Harald Gremel, Leiter der Kinderporno-Meldestelle. "Es wäre natürlich sehr hilfreich, wenn die Stammdaten zu den IP-Adressen von allen Providern gespeichert werden müssten. Das wäre bei der VOrratsdatenspeicherung ja dann der Fall."
Gesetz von der EU gefordert
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wird seit Jahren von der EU gefordert, Österreich wurde sogar schon vom europäischen Gerichtshof wegen der Nichtumsetzung verurteilt. Aber Argumente von Datenschützern und Internet-Providern prallen in dieser Frage auf die Interessen von Polizei und Justiz.
Entwurf auf Eis gelegt
Jetzt liegt zwar ein Gesetzesentwurf von SPÖ-Infrastrukturministerin Doris Bures vor. Aber der gebe Polizei und Justiz zu wenige Möglichkeiten, sagt Justiz-Sektionschef Pilnacek. So wäre ein aufwendiger richterlicher Beschluss nötig, um Internetprovider zur Bekanntgabe von Usern zu zwingen. Vorerst liegt der Gesetzesentwurf also weiter auf Eis.
Wiederholungstäter
Übrigens: Unter den 107 ausgeforschten Kinderporno-Konsumenten waren zahlreiche Wiederholungstäter - die beiden Lehrer und der Kindergärtner zählen laut Harald Gremel vom Bundeskriminalamt aber nicht dazu. Dass es Wiederholungstäter gibt, wundert Gremel nicht. "Es ist mit Sicherheit eine Sucht. Es ist eigentlich eine Krankheit, die therapeioert gehört, damit er sie beherrschen kann und sich zumindeest an keinem Kind vergeht." Wobei der Kriminalist betont: Jedes Anschauen einer kinderpornografischen Darstellung sei wie eine Wiederholung des Missbrauchs an jenem Kind, das fotografiert wurde.