BAWAG-Urteilsaufhebung nicht gewöhnlich
Experte: "Kräftige Urteilsschelte"
Für Justizministerin Claudia Bandion-Ortner ist die Aufhebung der meisten BAWAG-Urteile kein Grund an Konsequenzen zu denken. Klaus Schwaighofer, Strafrechtsexperte an der Uni-Innsbruck teilt die Einschätzung der Justizministerin nicht, wonach es das Wichtigste sei, dass die Hauptangeklagten Zwettler und Elsner verurteilt wurden.
8. April 2017, 21:58
"Geht über gewöhnliches Ausmaß hinaus"
Strafrechtsexperte Klaus Schwaighofer im Ö1-Mittagsjournal-Interview am 24.12.2010 mit
"Imageschaden"
Er sehe das Urteil des Obersten Gerichtshofs "schon als eine recht kräftige Urteilsschelte", sagt Schwaighofer im Ö1-Mittagsjournal-Interview. Die Urteilsaufhebungen gingen über das gewöhnliche Ausmaß hinaus. Es seien Feststellungs- und Begründungsmängel aufgezeigt worden sowie "rechtliche Fehler, wo es keinen Auslegungsspielraum gibt." Es sei also klar, "dass Fehler gemacht worden sind." Klar sei aber auch, dass man Bandion-Ortner und ihre Leistung als Ministerin nicht an diesem Verfahren messen dürfe. "Allerdings ist sie durch dieses Verfahren zur Ministerin zur Ministerin geworden... Und das bewirkt natürlich einen gewissen Imageschaden."
Strafausmaß zu hoch
Schwaighofer würde auch Milderungsgründe sehen, die gegen die Höchststrafe für Elsner sprechen: die Unbescholtenheit, das hohe Alter, die gesundheitliche Angeschlagenheit und die Tatsache, dass der Veruntreuung von 1,2 Milliarden Euro keine persönliche Bereicherung Elsners gegenüber stehe.
Unklarer Schädigungsvorsatz
Differenziert sieht Schwaighofer die Ansicht, dass das Urteil als Warnung an Banker zu verstehen sein könnte: "Es ist immer ein großes Risiko, mit fremdem Geld zu spekulieren. Der Schädigungsvorsatz ist ein sehr diskussionswürdiges Thema, weil ein Bankmanager doch in der Regel davon ausgeht, dass er erfolgreich ist mit seinen Spekulationen." Und die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes habe gezeigt, dass man den Schädigungsvorsatz in solchen Fällen durchaus annehmen kann."