Gerichtsgebühren viel diskutiert

Justiz zu teuer

Das Justizsystem ist zu teuer für so manchen Bürger, das beklagen die Parteien angesichts einiger aufsehenerregender Fälle. Vor allem Gerichtsgebühren treiben Prozesskosten in die Höhe. Auch das Familienrecht ist 2010 im Fokus der Diskussionen gestanden: Besuchsrecht und gemeinsame Obsorge.

Mittagsjournal, 30.12.2010

Ohne Geld kein Zugang zum Recht?

24.000 Euro Gerichtsgebühren musste ein Staatsbürger zahlen, nur dafür, dass Gerichtsbedienstete Akten kopieren. Einen Euro pro Seite. Mengenrabatt? Gab's nicht. FPÖ-Justizsprecher Peter Fichtenbauer: "Das ist eine Absurdität. Der Zugang zum Recht wird verweigert."


Der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser sagt: Eine Katastrophe, eine Geldbeschaffungsaktion: "Da mache ich mir um den Rechtsstaat Sorgen."

Am Rand des Wuchers, so der Kommentar von BZÖ-Justizsprecher Ewald Stadler - und da nützt es auch nichts, dass ja ganz besonders Bedürftige vor Gericht Kostenschonung - die sogenannte Verfahrenshilfe - bekommen. Stadler: "Da ist die Antwort der Justizministerin: Es könne ja jeder um Verfahrenshilfe bemühen. In Österreich sollte sich jeder das Recht leisten können."

Aktengebühren verbilligen

SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim über seine Diskussionen mit Justizministerin Claudia-Bandion Ortner um Thema Aktengebühren: "Wir hatten das die Zusage der Frau Justizministerin, dass in Zukunft nicht mehr pro Seite sondern pro Ordnungsnummer kassiert wird. Das ist dann wesentlich kostengünstiger."


ÖVP-Justizsprecher Heribert Donnerbauer über die allzu kostbaren Kopien: "Das sind Einzelfälle. Wir wollen eh eine Vereinfachung der Aktkopien, durch den elektronischen Akt."

Familienrecht

Stichwort Familienrecht: Da wurde 2010 viel über ein gemeinsames
Sorgerecht für getrennte Elternteile diskutiert, und auch übers Besuchsrecht. Themen, die mangels Erledigung eben auch 2011 auf der Agenda stehen. BZÖ-Justizsprecher Stadler will Sanktionen gegen Elternteile, die den Besuch ihrer Kinder beim anderen Elternteil laufend vereiteln und so die familiäre Entfremdung fördern. Immerhin gibt's jährlich 25.000 Kinder, deren Eltern sich soeben voneinander getrennt haben. Besuchszeiten müssen eingehalten werden. Stadler: "Der, der sich gegen rechtskräftige Beschlüsse verhält, muss auch mit Strafsanktionen rechnen müssen. Ich garantiere ihnen, dass das Wählerdruck erzeugt, vor allem von Vätern."

FPÖ-Justizsprecher Fichtenbauer schlägt vor: Bei Vereitelung des Besuchsrechts wird ein Teil des Unterhalts auf die hohe Kante gelegt: "Der nichtgezahlte Anteil wird in einen Fonds eingezahlt und das Geld bekommt das Kind, wenn es 18 Jahre alt ist."

Besuchsrecht: Hilfe bei Verweigerung

Unmittelbarer finanzieller Zwang gegen besuchsverweigernde Elternteile, davon will der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser gar nichts wissen. Sondern: "Ich kann mir vorstellen, dass Personen, als Hilfe, die Besuchsabwicklung organisieren."

Strafen für VerweigererInnen?

SPÖ-Justizsprecher Jarolim hingegen sieht gesetzgeberischen Handlungsbedarf bei Besuchsverweigerung:"Wenn hier gegen die Interessen des Kindes vorgegangen wird, kann ich mir pönale Elemente vorstellen, wie Geldstrafen.

Wohingegen ÖVP-Justizsprecher Donnerbauer nicht den Gesetzgeber, sondern die Richterinnen und Richter in der Pflicht sieht: "Wir müssen die Richter und Richterinnen stärker darauf hinweisen, dass die Vereitelung des Besuchsrechtes gegen das Kindeswohl verstößt. Das könnte sogar einen Entzug der Obsorge nach sich ziehen."

Wünsche für 2011

Bleibt - kurz vor Beginn des Justizjahres 2011 die Frage nach dem jeweils dringendsten Anliegen der Justizsprecher, für Gesetzgebung oder Vollziehung. Grünen-Sprecher Steinhauser verlangt bessere Verhältnisse in den Gefängnissen: "Es gibt zu wenig Geld, zu wenig Innovationen und teilweise Missstände."


BZÖ-Experte Stadler will Pfändungsverbote für die Häuser von Kreditnehmern, die wegen der Währungskrisen ins Schleudern geraten sind, denn diese Personen: "...laufen Gefahr, von den Pfändern, also den Banken über den Tisch gezogen zu werden."

Ärzterecht

FPÖ-Justizsprecher Fichtenbauer wiederum hofft auf ein Gesetz, das Gynäkologen nur dann zu Schadenersatz verpflichtet, wenn sie durch einen konkreten Behandlungsfehler die Behinderung eines Neugeborenen verursacht haben. Kein Schadenersatz soll fällig sein, wenn es ein Gynäkologe unterlässt die werdenden Eltern von einem möglichen genetischen Defekt zu unterrichten. Denn die bisherige Rechtsprechung, so Fichtenbauer: "...führt im Zweifel zur Abtreibung."

ÖVP: Maßnahmen wirken lassen

SPÖ-Justizsprecher Jarolim stellt fest, in letzter Zeit die Justiz zu sehr Kosten gespart hat und dadurch: "Die Rechtsstaatlichkeit ist in den Hintergrund getreten."


ÖVP-Justizpolitiker Donnerbauer sieht den wichtigsten Wunsch für 2011 schon umgesetzt, nämlich:" Zusätzliches Personal" und sagt im übrigen: Lasst die 2010 beschlossenen Änderungen jetzt einmal wirksam werden, vom neuen Insolvenzrecht bis hin zum Wirtschaftskompetenzzentrum der Staatsanwälte.