Zahlreiche weitere Änderungen

Neu 2011: Höhere Gebühren

Das Jahr 2011 bringt einen Sparkurs auch bei der Justiz. Leistungen werden gekürzt, Gebühren werden erhöht.

Morgenjournal, 02.01.2010

Weniger Haftentschädigung

Gerichtsverfahren werden tendenziell teurer, weil jene Streitwertgrenzen herabgesetzt wurden, die festlegen, ab wann man die nächsthöhere Gebühr bezahlen muss.

Personen, die sich als Opfer einer Straftat sehen, müssen ab sofort 90 Euro dafür bezahlen, wenn sie beantragen, dass ein Richter überprüft, ob die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Verdächtigen zu Recht oder zu Unrecht eingestellt hat.

Menschen, die zu Unrecht in Haft gesessen sind, bekommen als Entschädigung für die entzogene Freiheit nur mehr maximal 50 Euro pro Tag statt bisher 100.

Weniger fürs Praktikum

Rechtspraktikanten bei Gericht - frisch von der Uni, bekommen nur mehr gut 1.000 statt bisher knapp 1.300 Euro. Und der Staat zahlt auch kürzer, weil das Praktikum nur mehr fünf Monate dauert statt neun.

Die Eintragung ins Grundbuch wird teurer.

Geldstrafen müssen unbedingt bezahlt werden und können nicht mehr bedingt ausgesetzt werden.

Verschlechterung für Unfallopfer

Fahrlässige leichte Körperverletzung wird nicht mehr bestraft, gut für den Unfallverursacher, der keine Vorstrafe bekommt. Schlecht für das Unfallopfer, dessen Bemühungen um Schadenersatz jetzt mit mehr Kostenrisiko verbunden sind, weil alles im Zivilprozess erledigt werden muss.

Ab September gilt bei bestimmten Delikten die sogenannte Kronzeugenregelung: Ein Mittäter, der die Straftat später aufdeckt, bekommt keine oder nur ganz milde Bestrafung.

Die Staatsanwaltschaft für Wirtschafts-und Korruptionsdelikte wird ausgebaut und ist für ganz Österreich zuständig.