Anleger-Anwälte hoffen auf Entschädigung
AvW: Weitere Prozesse folgen
In Klagenfurt findet das größte Wirtschaftsstrafverfahren Österreichs seit dem Bawag-Prozess statt - gegen Wolfgang Auer-Welsbach, den Gründer und Ex-Chef des Investment-Unternehmens AvW. Weitere Strafprozesse dürften folgen und jahrelange Gerichtsverfahren um Schadenersatz - und zwar gegen Wirtschaftsprüfer, eine Ratingagentur, eine Raiffeisenbank und gegen die Republik.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 13.01.2011
Mehr zu diesem Thema in
Anleger-Anwälte wollen viele Millionen Euro zurückholen und hoffen, dass ihnen der aktuelle Strafprozess Argumente liefert - offenbar nicht zu Unrecht.
Klagen gegen Republik
Grundlage für die Klagen gegen die Republik sind Versäumnisse der früheren Bundeswertpapieraufsicht und des Finanzamts Klagenfurt. Sie sollen bei Prüfungen unübliches, willkürliches und nicht nachvollziehbares Handeln bei der Festlegung der AvW-Wertpapierkurse festgestellt haben - schon in den Jahren 2001 und 2005, wie der Staatsanwalt gestern im Prozess festgestellt hat. Doch offenbar seien die Untersuchungen auf Anweisung von oben gestoppt worden. Womöglich nach Interventionen, so eine Vermutung von Staatsanwalt Christoph Pollak.
Der obersteirische Anwalt Erich Holzinger vertritt rund 400 Kläger, plant eine Klage gegen die Republik und argumentiert: dass es eklatante Umstände gebe, man stelle seitens der Behörde Missstände fest und tue dann nichts.
Prozesse laufen schon
Die Anwälte Andreas Pascher aus Wien und Harald Christandl aus Graz haben die Republik in der AvW-Causa schon geklagt. Demnächst wird eine erste Gerichtsverhandlung über diese Musterverfahren stattfinden. Insgesamt geht es in der Causa AvW um 12.500 Anleger und rund 400 Millionen Euro Schaden. Kein Wunder so gesehen, dass die Anwälte auch schon Schadenersatzklagen gegen die AvW-Hausbank Raiffeisen Klagenfurt und gegen den Wirtschaftsprüfer eingebracht haben und gegen eine Rating-Agentur Klagen planen.
Aber müssten nicht auch die Anleger selbst haften, wenn sie ihr Geld womöglich leichtsinnig veranlagt haben? Anwalt Pascher sagt, es sei sehr täuschend gewesen. Die Anleger treffe höchstens eine ganz geringe Mitschuld, dass sie unvorsichtig gewesen seien.
Bis zum Obersten Gerichtshof
Die Republik wird in solchen Verfahren von der Finanzprokuratur vertreten. Deren Leiter Wolfgang Peschorn argumentiert, die Vorgangsweise der Bundes-Wertpapier-Aufsicht sei vertretbar gewesen und nicht schuldhaft. Außerdem argumentiert die Republik mit einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2008, wonach die Finanzaufsicht in solchen Fällen nicht mehr haften würde. Nur ob dieses Gesetz rückwirkend für AvW greift, ist fraglich. So gut wie fix ist, dass die Schadenersatzverfahren bis in die letzte Instanz zum obersten Gerichtshof gehen werden. Anwalt Christandl hofft trotzdem auf endgültige Entscheidungen innerhalb von vier Jahren.