Generalstabschef überlegt Einspruch

Abberufung Entachers: Zwei Monate Zeit

Die spektakuläre Abberufung von Generalstabschef Edmund Entacher sorgt weiter für Kontroversen - politische und juristische. Das Ministerium hat zwei Monate Zeit, um die Abberufung des Obersten Offiziers genau zu begründen, erst dann will Edmund Entacher entscheiden, ob er dagegen Einspruch einlegt.

Grundsätzlich geht es um die Frage, ob das Vorgehen des Verteidigungsministers rechtens ist. Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ) hat wegen des Streits um die Wehrpflicht den obersten Offizier des Bundesheeres abberufen. Generalstabschef Edmund Entacher hatte sich kritisch über die Pläne des Ministers für ein Freiwilligenheer geäußert. Das hat für den Minister - wie er sagt - zu einem Vertrauensverlust geführt. Das muss noch begründet werden - in einem schriftlichen Bescheid, der dann beeinsprucht werden kann.

Mittagsjournal, 26.01.2011

Zwei Monate Zeit

Noch sind die Stellungen nicht bezogen. Auf der einen Seite der konkrete schriftliche Bescheid des Verteidigungsministeriums für die Abberufung des Generalstabschefs, auf der anderen Seite ein möglicher Einspruch des Generals gegen seine Absetzung. Das Ministerium hat zwei Monate Zeit, um die Abberufung des Obersten Offiziers genau zu begründen, erst dann will Edmund Entacher entscheiden, ob er dagegen Einspruch einlegt.

Abberufung oder Versetzung

Zuständig wäre dann die Berufungskommission im Bundeskanzleramt, ein Senat, dem eine Richterin, ein Vertreter des Verteidigungsministeriums und ein Personalvertreter gehören, die den Fall mehrheitlich entscheiden müssen.

Den Vorsitz hat die Verwaltungs-Richterin Dietlinde Hinterwirth. Sollte die Abberufung tatsächlich beeinsprucht werden, so werde - trotz der Brisanz - dieser Fall wie jeder andere behandelt, sagt Dietlinde Hinterwirth, maßgeblich für die Entscheidung des Senats sei die bisherige Judikatur der Höchstgerichte. Konkret geht es um die Frage, ob die Verwendungsänderung für General Edmund Entacher eine wirkliche Abberufung ist oder aber eine Versetzung. Das wäre der Fall, wenn der General keine gleichwertige Tätigkeit zugewiesen bekommt, oder der neue Job eine berufliche Verschlechterung mit sich bringen würde. In Pension geschickt werden kann Edmund Entacher nicht, zumindest nicht ohne seine Zustimmung.

Viele Einsprüche im Verteidigungsministerium

Ob es zu einem Einspruch kommt ist zwar noch offen, klar ist aber, der Oberste General wäre mit seinem Einspruch nicht alleine. Denn im Verteidigungsministerium gibt es die meisten Einsprüche gegen Versetzung oder Verwendungs-Änderungen. Im vergangenen Jahr hat es 85 Fälle gegeben, in allen Ministerien gemeinsam, deutlich mehr als die Hälfte im Verteidigungs-Ministerium, knapp ein Viertel von militärischen Bediensteten.

Die bisherigen Entscheidungen des Berufungssenats lassen keinerlei Tendenz erkennen. Gut der Hälfte der Beschwerden wurde stattgegeben, die knappe andere Hälfte wurde abgelehnt. Die zuletzt zahlreichen Beschwerden im Verteidigungsministerium werden auf die Bundesheer-Reform zurückgeführt.

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