BZÖ will Befragung von Darabos

Abberufung Entachers: Juristen uneinig

Verfassungsexperten sind uneins, ob die Abberufung von Österreichs oberstem General Edmund Entacher rechtens ist. Grundsätzlich kann ein Beamter, der abberufen wird, den entsprechenden Bescheid bei der Berufungskommission im Bundeskanzleramt aber bekämpfen. Das BZÖ fordert eine Sondersitzung des Nationalrats, um Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ) dazu zu befragen.

Fischer äußerte Zweifel

Der Oberbefehlshaber des Bundesheeres, Bundespräsident Heinz Fischer, hat seine Zweifel an der Abberufung des Generalstabschefs bereits formuliert, er sagte Dienstag Mittag: "Ich hoffe, dass dieser Bescheid der Judikatur des Verfassungsgerichtes entspricht".

Öhlinger: Aussagen zulässig

Da sind sich heute auch Verfassungsjuristen nicht so sicher - Theo Öhlinger etwa sagt zur Entscheidung von Norbert Darabos: der Minister bewege sich auf einem dünnen Grat. Der Grund sei eine Aussage in der Öffentlichkeit gewesen und dies sei auch für Beamte zulässig. Auf der anderen Seite, wenn Minister Darabos herauslese, dass der Beamte sein Reformkonzept nicht unterstütze, dann gelte das Primat der Politik. Ein Minister müsse die Möglichkeit haben, jemandem die Funktion zu übertragen, dem er mehr vertraue.

Funk: Ressortchef entscheidet über Mitarbeiter

Ob der Verfassungsgerichtshof sich je mit dem Fall beschäftigen wird, ist freilich offen. Grundsätzlich kann jeder abberufene Beamte den entsprechenden Bescheid bei der Berufungskommission im Bundeskanzleramt anfechten. Deren Entscheidung wiederum kann vor dem Verwaltungs- und dem Verfassungsgerichtshof bekämpft werden, sagt der Verfassungsjurist Bernd Christian Funk: es sei das staatsbürgerliche Recht und sogar die Pflicht eines hohen Militärs seine Besorgnis über Reformen kundzutun, die er für verfehlt halte. Eine strafweise Abberufung sei nicht gerechtfertigt. Es sei allerdings auch das Recht des Ressortchefs, mit Jenen zusammenzuarbeiten, die er für geeignet halte, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen, so Funk.

Mayer: Kritik rechtfertigt nicht Versetzung

Konkret geht es um den Paragrafen 40 des Beamtendienstrechtsgesetzes, um eine sogenannte Verwendungsänderung. Eine Abberufung sei dann zulässig, wenn ein wichtiges dienstliches Interesse vorliege, sagt der Verfassungsjurist Heinz Mayer - ohne den konkreten Fall des Generalstabschefs beurteilen zu wollen: in der bisherigen Rechtsprechung sei der Begriff des dienstlichen Interesses objektiv zu verstehen. Nur die Tatsache, dass ein Mitarbeiter Kritik am Vorgesetzten übe, sei kein Vertrauensverlust und kein dienstliches Interesse, das eine Versetzung rechtfertige.

Adamovich: Fatales Bild

Zu Wort gemeldet hat sich auch der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Ludwig Adamovich: er sagt im Interview mit der heutigen Wiener Zeitung: ein Minister habe das Recht auf Mitarbeiter, denen er vertraut. Aber ein Beamter habe die Pflicht, Bedenken öffentlich zu machen. Kritik solle aber nicht als Anlass dienen, jemanden von seinem Amt zu entbinden - Adamovich sagt zum aktuellen Fall, hier sei ein fatales Bild geschaffen worden.

Morgenjournal, 26.01.2011

Verfassungsexperten,

BZÖ will Sondersitzung

Das BZÖ fordert nach der Absetzung des Generalstabschefs eine Sondersitzung des Nationalrats. Dort soll Verteidigungsminister Norbert Darabos zu seiner Entscheidung und zur Zukunft des Heeres befragt werden. BZÖ-Obmann Josef Bucher will die anderen beiden Oppositionsparteien FPÖ und Grüne von einem gemeinsamen Antrag überzeugen. Zusammen hätten die drei Parteien genügend Stimmen, um eine Sondersitzung im Parlament zu erzwingen.

Morgenjournal, 26.01.2011

BZÖ für Sondersitzung,

Darabos: Entscheidung war richtig

Darabos selbst hat gestern in der Zeit im Bild 2 keinen Grund gesehen, in Deckung zu gehen. Er stehe dazu - die Entscheidung, Generalstabschef Etacher abzuberufen sei richtig gewesen. Grund zurückzutreten geben es trotz der heftigen Kritik von allen Seiten keinen und auch sein gestriger Termin beim Bundespräsidenten, dem Oberbefehlshaber des Bundesheeres, habe dazu keinen Anlass gegeben.

Morgenjournal, 26.01.2011

Norbert Darabos in der Zeit im Bild 2

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