Kreditwirtschaft zieht vor den VfGH

Banken klagen gegen Gewinnsteuer

Die heimische Kreditwirtschaft wehrt sich weiter gegen die Kursgewinnbesteuerung und macht jetzt mit ihrem angedrohten Gang zum Verfassungsgerichtshof ernst. Die Höchstrichter sollen überprüfen, ob diese Zusatzaufgabe für die Banken der Verfassung entspricht.

Mittagsjournal, 01.02.2011

Kostet mehr als sie bringt

Zu kompliziert, zu teuer und zu kurzfristig - das sind die Argumente der Banken gegen die Kursgewinnbesteuerung. Seit heuer gilt in Österreich eine 25-prozentige Steuer auf Wertpapiergewinne, die von den Banken eingehoben werden muss. Dazu sind aber neue Computersysteme notwendig, die geschätzte 260 Millionen Euro kosten würden. Das sei deutlich mehr, als die Steuer einbringen wird, erklärt der Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer, Herbert Pichler. Dabei gehe es nicht um die Steuer an sich, denn das sei eine politische Entscheidung. Sondern es gehe um die Frage der Durchführung.

Zu rasche Einführung

Außerdem müssten die Bank dafür haften, dass die Steuer korrekt einbehalten wird, obwohl noch zahlreiche Fragen im Zusammenhang mit verschiedenen Wertpapieren ungeklärt seien. Die Banken kritisieren auch, dass die Regelung am vorletzten Tag des Jahres 2010 veröffentlicht wurde, aber schon am 1.Jänner 2011 in Kraft trat. In Deutschland habe die Einführung einer vergleichbaren Regelung zwei Jahre benötigt.

Hoffnung auf früheres Urteil

Die Kreditwirtschaft hat daher einen gemeinsamen Antrag gestellt: "Der Verfassungsgerichtshof wird damit ersucht, die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zu überprüfen. Der Verfassungsgerichtshof hat bereits einmal die Grenzen für eine Zwangsverpflichtung Dritter festgeschrieben. Das war die Spekulationsertragssteuer vor etwa zehn Jahren." Darauf hoffen Österreichs Banken auch jetzt.