Blecha und Khol für Angleichung der Grenzen

Zur Pension dazuverdienen

Die Pensionistenvertreter Karl Blecha (SPÖ) und Andreas Khol (ÖVP) haben in der ORF-Pressestunde ihre Forderung nach Änderungen bei der Zuverdienstgrenze bekräftigt. Derzeit dürfen ASVG-Frühpensionisten nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 374 Euro dazuverdienen. Bei Beamten in Frühpension gilt diese Beschränkung nicht.

Mittagsjournal, 13.02.2011

Für alle Gruppen lösen

In den Augen von Karl Blecha ist das eine Ungerechtigkeit. Aus diesem Grund seien auch immer weniger Menschen bereit, beispielsweise Bürgermeister und Gemeindepolitiker zu werden. Denn das wäre für sie ein "irres Verlustgeschäft. Er muss die Pension aufgeben." Wenn dieses Problem nun "Gott sei Dank" gelöst werde, dann müsse das für alle Gruppen gelten.

Mehr Zuverdienst für alle

Andreas Khol kann sich vorstellen, die Zuverdienstgrenze soweit anzuheben, bis die Betreffenden das Einkommen aus dem aktiven Erwerbsleben erreicht haben. Das würde also auch für pensionierte Frauen unter 60 und Männer unter 65 gelten. Dadurch würde das Pensionsrecht in keiner Weise beeinträchtigt, so Khol.