Richter und Staatsanwälte warnen vor Schnellschüssen

Lockerung des Amtsgeheimnisses

Soll das Amtsgeheimnis der Justiz gelockert werden? Richter und Staatsanwälte stehen dieser Idee von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner skeptisch gegenüber. Bandion-Ortner begründet ihren Vorstoß damit, dass zuletzt immer wieder Verteidiger offensiv in die Medien gegangen seien, Richter und Staatsanwälte das wegen des Amtsgeheimnisses aber nicht dürften.

Mittagsjournal, 25.02.2011

"Nicht alles hinausposaunen"

Das Amtsgeheimnis ist grundsätzlich eine Notwendigkeit, sagt der Präsident der Vereinigung der Staatsanwälte, Gerhard Jarosch. "Es geht nicht nur darum, dass wir unsere Ermittlungsverfahren führen und nicht alles in die Öffentlichkeit hinausposaunen, was wir demnächst machen", stellt Jarosch fest. Es gehe auch um die Rechte von Beschuldigten, Opfern und Zeugen, so der Präsident der Vereinigung der Staatsanwälte.

"Kind nicht mit dem Bade ausschütten"

Er sei sich zwar ganz sicher, dass die Öffentlichkeit mehr Informationen aus der Justiz brauche und dass gerade in wichtigen Wirtschafts- und Korruptionsfällen mehr kommuniziert werden müsse, Jarosch. Er warne aber davor, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Auch der Präsident der Richtervereinigung, Werner Zinkl, steht einer Lockerung des Amtsgeheimnisses skeptisch gegenüber: Das Amtsgeheimnis sei ein sehr wichtiges Gut und "ich warne davor, dass man da jetzt einen politischen Schnellschuss macht und etwas verändert, ohne darüber zu diskutieren", mahnt Zinkl.

Unterschiedliche Rollen

Bandion-Ortner begründet ihren Vorstoß für eine Lockerung des Amtsgeheimnisses damit, dass zuletzt immer wieder Verteidiger offensiv in die Medien gegangen seien und Informationen zugunsten ihrer Mandanten an die Öffentlichkeit gebracht hätten, Richter und Staatsanwälte das wegen des Amtsgeheimnisses aber nicht dürften.

Zinkl und Jarosch lassen dieses Argument aber nicht gelten. "Ich sehe es dann als Nachteil, wenn durch die Preisgabe von Ermittlungsdaten ein Ermittlungsverfahre gefährdet wird. Aber diesen Nachteil kann ich nicht dadurch wettmachen, dass ich auch preisgebe", stellt Zinkl fest. Und Jarosch hält fest, dass es in einem Strafverfahren eben unterschiedliche Rollen und Möglichkeiten gebe. Das liege in der Natur der Sache. "Ein wichtiger Unterschied zwischen uns Richtern und Staatsanwälten und Verteidigern ist der, dass wir objektiv zu bleiben haben."

Parteiunabhängiger Sprecher

Was man aber unbedingt ändern beziehungsweise verbessern sollte, sei die Medienarbeit der Justiz. Man hätte zum Beispiel keinen ordentlichen Internetauftritt, die Presseaussendungen gehörten professionalisiert, "und eine Forderung der Staatsanwälte ist es schon lange, dass wir einen eignen Pressesprecher der Justiz haben", so Jarosch.
Für einen parteiunabhängigen Sprecher für die gesamte Justiz tritt auch der Präsident der Richtervereinigung Werner Zinkl ein.