Einheitliche Regeln vorgeschlagen
Kommission: Firmensteuern vereinfachen
Die EU-Kommission will die Besteuerung von Unternehmen in Europa vereinfachen. Statt bisher 27 unterschiedlichen Steuersystemen soll es künftig gemeinsame Regeln zur Berechnung der Unternehmensbesteuerung geben. Der Steuersatz soll weiter von den Ländern selbst bestimmt werden.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 10.03.2011
Anreize zum Umstieg
Zwar wird es so schnell keine einheitliche Unternehmenssteuer in Europa geben, aber zumindest eine gemeinsame Berechnungsgrundlage. Geht es nach den Plänen der Kommission, soll das Unternehmen die Qual der Wahl haben zwischen den nationalen oder den neuen EU-Regeln. Als Anreiz zum Umstieg soll das EU-System Zeit und Geld sparen, etwa weil nur mehr eine Steuererklärung am Hauptsitz abgegeben werden muss.
Unterschiedliche Steuersätze
Die Kommission umschifft damit ein heikles Thema. Die Höhe der Steuer bleibt Sache der EU-Staaten. Im EU-Durchschnitt zahlen Unternehmen 25,7 Prozent. In Irland - besonders umstritten derzeit - nur 12,5. In Österreich 25 Prozent. Besteuert wird der Gewinn.
Im neuen EU-System gibt es eine breitere Bemessungsgrundlage, bestehend aus drei Teilen: Vermögen, also etwa Maschinen und Anlagen, Zahl der Beschäftigten und Umsatz.
Ein Beispiel
Zum besseren Verständnis als Beispiel ein österreichisches Unternehmen mit einer Tochter in Polen: Berechnet wird, dass Polen zwei Drittel zum Gewinn beiträgt und Österreich eines. Diese Gewinnanteile werden besteuert, in Polen mit 19 und in Österreich mit 25 Prozent.
Angst um Steuereinnahmen
Der EU-Vorschlag klingt kompliziert, ist aber in der Praxis für Unternehmen einfacher, weil sie sich Verrechnungsgebühren, doppelte Steuererklärungen etc. sparen. Einzelne Staaten sind weniger begeistert. Ihre Steuereinnahmen könnten sinken, sagen Irland, Estland, Slowenien und Tschechien. Die Kommission verteidigt ihr Modell. Unterstützung kommt von der Industriellenvereinigung.