Wende im Fall Aliyev?

Auslieferungsverbot an Kasachstan aufgehoben

In Zusammenhang mit der Affäre um den früheren kasachischen Botschafter Rakhat Aliyev gibt es nun eine neue Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Das Auslieferungsverbot nach Kasachstan wurde demnach aufgehoben. Der Anwalt der mutmaßlichen Opfer Aliyevs, Gabriel Lansky, hält eine Auslieferung Aliyevs nunmehr für zwingend geboten.

Abendjournal, 07.04.2011

Zweites Auslieferungsverfahren anhängig

Seit 2008 verlangen die Behörden in Kasachstan, dass Rakhat Aliyev von Österreich ausgeliefert wird. Zu diesem Zeitpunkt wurde er in Kasachstan wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und wegen Verschleppung von zwei kasachischen Bürgern zu 20 Jahren Haft verurteilt.

Ein erstes Auslieferungsbegehren wurde abgelehnt, die Begründung: Aliyev habe in Kasachstan kein faires Verfahren zu erwarten. Ein zweiter Auslieferungsantrag ist anhängig.

Lansky drängt auf Auslieferung

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte hält der Wiener Rechtsanwalt Gabriel Lansky Alyevs Auslieferung nun für zwingend geboten.

Staatsanwaltschaft: Jeder Fall einzeln geprüft

Bei der Staatsanwaltschaft sieht man dies nicht ganz so. Hier ist die Entscheidung des Menschenrechts-Gerichtshofes zwar bekannt. Die Interpretation ist jedoch eine andere: das Urteil heiße nicht, dass es zulässig ist, generell jede Person nach Kasachstan auszuliefern, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Vielmehr müsse jeder Einzelfall geprüft werden. Diese Einzelfallprüfung werde derzeit gerade durchgeführt.

Unbekannter Aufenthaltsort

Aliyev selbst hat sämtliche Vorwürfe über seine Anwälte stets zurückgewiesen. Wo genau sich Aliyev allerdings derzeit aufhält ist unklar.